Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Versicherungsgeschäft
Beim Versicherungsgeschäft handelt es sich grundsätzlich um eine Vertragsverhältnis. Wie bei allen gegenseitigen Verträgen bedarf der Abschluss eines Versicherungsvertrages eines Angebots und einer Annahme.
Für den Abschluss eines Versicherungsvertrages kommen, aufgrund europarechtlicher Vorgaben, gem. § 10 a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) weitere Voraussetzungen hinzu. So muss der Versicherer, wenn er mit einem Verbraucher einen Versicherungsvertrag abschließen will, vorab Informationen schriftlich erteilen.
Weitere Informmationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.