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Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Vorsorge/Lebensversicherung



Einführung in das Recht der Lebensversicherung
 
Ist die Lebensversicherungssumme bei der Berechnung eines Pflichtteils zu berücksichtigen?
 
Lebensversicherung – Die wichtigsten Formen, Teil 2
 
Inhaber des Versicherungsscheins einer Lebensversicherung zur Kündigung berechtigt
 
 
Lebensversicherung - Die wichtigsten Formen, Teil 1
 
Altersvorsorge des Geschäftsführers: Bezugsrecht der Lebensversicherung unwiderruflich gestalten.
 
LG Hamburg: Überhöhte Storno-Gebühren bei Lebensversicherungsrückkauf
 
Wann fällt eine Versicherung in die Erbmasse ?
 
Risikoausschlüsse in der Lebensversicherung
 
Gefahren beim Verkauf von Lebensversicherungen auf dem Zweitmarkt – Teil 02
 
Überschussbeteiligung bei kapitalbildender Lebensversicherung - geplante Gesetzesänderung
 
Abtretung und Pfändung von Leistungen aus der Lebensversicherungen in der Insolvenz
 
Lebensversicherung Änderungen während der Vertrahslaufzeit
 
Rechte Dritter an der Lebensversicherung
 
Abtretung und Pfändung von Leistungen aus der Lebensversicherungen in der Insolvenz
 
BGH-Entscheidung über die Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherungen - Auswirkung auf den Rückkaufswert bei Kündigung
 
Lebensversicherung, Folgen der Einsetzung einer bezugsberechtigten Person, Trennung/Tod der versicherten Person
 
Pfändungsschutz für Selbständige in der Lebensversicherung
 
Vorzeitige Beendigung des Lebensversicherungsvertrages
 
Was bringt die Reform des neuen Versicherungsvertragsgesetzes? , Teil 1
 
Avalkredit kann steuerunschädlich durch Lebensversicherung abgesichert werden
 
Übereilt abgeschlossene Versicherungen jetzt noch widerrufen
 
Kreditsicherheiten - Die Abtretung von Forderungen
 
Was bringt die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes, Teil 2
 
Erstattung des Mindestrückkaufswertes bei vorzeitig gekündigter Lebensversicherung
 
Private Altersversorgung: Wirksamkeit einer einzelvertraglichen Altersgrenze
 
Vermittler von kreditifinanzierten Lebensversicherungen im Visier: Drohen weitere Streitverkündungen von CMI?
 
Folgen von Scheidung oder Trennung auf Versicherungen
 
Neue Regeln für Altersvorsorge von Selbstständigen
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0