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Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Vorsorge/Rentenversicherung



Pfändungsschutz privater Altersvorsorge Teil IV: Schutzbereich des § 851 d ZPO - Steuerlich gefördertes Altersvorsorgevermögen
 
Aktuelle Gesetzgebung: Anhebung der Altersgrenzen - Rente mit 67 startet schrittweise
 
Riester Rente: Vereinfachte Regeln für die private Altersvorsorge
 
Einführung in das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, Teil 1
 
Lebensversicherung – Die wichtigsten Formen, Teil 2
 
Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 01 - Einführung
 
Private Altersversorgung: Wirksamkeit einer einzelvertraglichen Altersgrenze
 
Das neue Familienrecht 2012 - Teil 3 - Versorgungsausgleich und Teil 4 - Familienverfahrensrecht
 
Auswirkungen der VVG-Reform auf Lebensversicherungsverträge
 
Pfändungsschutz privater Altersvorsorge Teil I: Rechtslage bis zum 31.03.2007
 
Übersicht: Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2004
 
Aktülle Gesetzgebung: Rechengrößen, Beitragsbemessungsgrenzen und grundlagen 2005
 
Pfändungsschutz privater Altersvorsorge Teil II: Schutzbereich des § 851 c ZPO - Altersrenten
 
Neue Regeln für Altersvorsorge von Selbstständigen
 
Vereinspraxis im Sozialversicherungsrecht - Beschäftigte im Verein: Teil 2.2. Gesetzliche Rentenversicherung für den Vorstand
 
Informationen aus dem Wirtschafts-, Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht Juni 2008
 
Gesetzgebung: Geplante Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2003
 
Die Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers im Verein
 
Flexibler Personaleinsatz mit Minijobs
 
Einführung in das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, Teil 3
 
Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 04 - ältere und behinderte Versicherte
 
Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 03 - besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen
 
Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 02 - Erfüllung der Wartezeit
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0