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Rechtsinfos/Vertragsrecht/Leistungspflicht

Bei so genannten zweiseitigen Verträgen verpflichtet sich sowohl die eine Vertragspartei als auch die andere Vertragspartei zu bestimmten Leistungen. Welche Leistungen von der jeweiligen Partei erbracht werden müssen, bestimmt sich nach dem konkreten Vertragstyp.

Immer wieder streitig ist die Frage der konkreten Leistungspflicht eines Vertragspartners. Insbesondere die Frage, was zur konkreten Leistungspflicht gehört, muss von den Zivilgerichten entschieden werden.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Die Mitwirkung des Frachtführers bei der Verladepflicht des Absenders
 
Prämienzahlungspflicht und Prämienverzug
 
Sicherheit durch Vertragserfüllungsbürgschaft
 
Abmahnung Teil 13: Private Nutzung Internet II
 
Pflichten des Arbeitnehmers
 
Der Handelsvertreter: Die Verschwiegenheitspflicht über Geschäfts und Betriebsgeheimnisse nach Beendigung des Handelsvertretervertrages Teil 1 Allgemeines
 
Fogging - Wer schuldet die Beseitigung: Vermieter oder Mieter?
 
Abmahnung Teil 11: fehlende Führungseigenschaften
 
Die Vertragsstrafe - Teil 1
 
Leasing in der Insolvenz
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 07-3 Grundlegendes zu den Pflichten
 
Sicherung durch Unsicherheitseinrede und Anfechtung
 
Einführung Pflichten des Frachtführers - Teil 1
 
Lizenzverträge in der Insolvenz - Die neue Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 18 - Die Kündigung aus wichtigem Grund
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EINE EINFÜHRUNG TEIL 9 Regelungsbereiche in AGB (Teil 3)
 
Franchiserecht: Einführung ins Franchiserecht - die Pflichten des Franchisenehmers
 
DIE HANDELSVERTRETERPROVISION - EINFÜHRUNG - Teil 11 - Entstehung des Provisionsanspruchs: Nicht vertragsgemäße Geschäftsausführung
 
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



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Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Vertragsrechts. Wir gestalten Verträge für Sie, prüfen Ihnen vorgelegte Verträge darauf, ob diese ihre berechtigten Interessen wiedergeben sowie auf für Sie ungünstige Klauseln, optimieren Vertragsformulierungen für die von Ihnen angestrebten Zwecke, prüfen Beendigungsmöglichkeiten für Sie und machen Ihre Ansprüche aus Verträgen für Sie geltend.

Wir verhandeln Verträge für Ihre Interessen.

Jeder unserer Anwälte berät und vertritt hinsichtlich derjenigen Verträge aus dem von ihm bearbeiteten Rechtsgebiet. Die Bearbeiter der jeweiligen Rechtsgebiete finden Sie jeweils unter den Beiträgen und Darstellungen unserer Rechtsinfos, die Sie im zweiten Menu von links nach Referaten geordnet wiederfinden.