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Rechtsinfos/Vertragsrecht/Nichtigkeit/Nichtigkeit-Allgemein/Autorenbeitraege



Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 10-3 Anfechtung
 
Anfechtung des Arbeitsvertrages
 
BGH Beschluss V ZR 120/05 vom 9. Februar 2006
 
Arglistiges Verhalten bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
 
Bewerbungsgespräch: Frage- und Untersuchungsrecht
 
Sittenwidrigkeit einer Angehörigen-Bürgschaft bei hintereinander abgeschlossenen Bürgschaftsvereinbarungen - Teil 02
 
Der Handelsvertretervertrag - Teil 2 - Zusatzvereinbarungen
 
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Erbfall
 
Prüfung von Verträgen - Jeder Vertrag ist überprüfbar!
 
Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 08 – Am Leasingvertrag beteiligte Parteien
 
Aufhebungsverträge Teil 4
 
Arbeitsvertrag oder ein anderer Vertrag?
 
Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 06-2 Vertragssprache
 
Factoring - eine Einführung, Teil II
 
Kündigung – Beendigung von Arbeitsverhältnis und Arbeitsvertrag - 1. Teil: Die Kündigungserklärung
 
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 09 - Haftung nach § 823 Abs. 2 und nach § 826 BGB
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Vertragsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Vertragsrechts. Wir gestalten Verträge für Sie, prüfen Ihnen vorgelegte Verträge darauf, ob diese ihre berechtigten Interessen wiedergeben sowie auf für Sie ungünstige Klauseln, optimieren Vertragsformulierungen für die von Ihnen angestrebten Zwecke, prüfen Beendigungsmöglichkeiten für Sie und machen Ihre Ansprüche aus Verträgen für Sie geltend.

Wir verhandeln Verträge für Ihre Interessen.

Jeder unserer Anwälte berät und vertritt hinsichtlich derjenigen Verträge aus dem von ihm bearbeiteten Rechtsgebiet. Die Bearbeiter der jeweiligen Rechtsgebiete finden Sie jeweils unter den Beiträgen und Darstellungen unserer Rechtsinfos, die Sie im zweiten Menu von links nach Referaten geordnet wiederfinden.