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Rechtsinfos/Vertriebsrecht/Handelsvertreter/Handelsvertretervertrag



Der Handelsvertretervertrag - Teil 1 - Allgemeines
 
Der Handelsvertreter: Die Verschwiegenheitspflicht über Geschäfts und Betriebsgeheimnisse nach Beendigung des Handelsvertretervertrages Teil 2 - Geschäfts und Betriebsgeheimnisse
 
Der Handelsvertretervertrag - Teil 2 - Zusatzvereinbarungen
 
Die Pflichten des Handelsvertreters - ein Überblick - Teil 3 - Die Interessenwahrnehmungspflicht
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 24 - Abweichende Vereinbarungen
 
DER HANDELSVERTRETERAUSGLEICH NACH 89 b HGB ff. - EINE EINFÜHRUNG
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 18 - Die Kündigung aus wichtigem Grund
 
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 19 - Unabdingbarkeit des Ausgleichsanspruchs
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 7 - Die Karenzentschädigung
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 2 - Verhältnis zu anderen Vorschriften/Umfang
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 21 - Wettbewerbsverstöße des Handelsvertreters
 
Die Pflichten des Handelsvertreters - ein Überblick - Teil 4 - Die Nebenpflichten
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 9 - Die Karenzentschädigung
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 9 - Die Karenzentschädigung
 
DIE HANDELSVERTRETERPROVISION - EINFÜHRUNG - Teil 1 - Provisionspflichtige Geschäfte des Handelsvertreters
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 16 – Die Kündigung aus wichtigem Grund
 
DIE HANDELSVERTRETERPROVISION EINFÜHRUNG Teil 4 Provisionspflichtige Geschäfte des Handelsvertreters Bezirksprovision und Kundenprovision
 
Die Pflichten des Handelsvertreters ein Überblick Teil 1 Allgemeines
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 14 - Ausschluss des Ausgleichsanspruchs
 
DIE HANDELSVERTRETERPROVISION - EINFÜHRUNG - Teil 7 - Provisionspflichtige Geschäfte des Handelsvertreters: Problemfälle der Provision (2) Messegeschäft, Eigengeschäft, Untätigkeit, Krankheit
 
DIE HANDELSVERTRETERPROVISION EINFÜHRUNG Teil 3 Provisionspflichtige Geschäfte des Handelsvertreters Vermittlungsprovision und Abschlussprovision
 
Der Franchisevertrag – Gestaltung und Prüfung
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 12 - Die Karenzentschädigung
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Vertriebsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit Jahren im Vertriebsrecht, insbesondere in den Bereichen Handelsvertreterrecht, Franchiserecht und Vertragshändlerrecht tätig.

Er vertritt Unternehmen, Handelsvertreter und Vertragshändler bei der Gestaltung und Verhandlung von Handelsvertreterverträgen und Vertragshändlerverträgen. Er begleitet bei Auseinandersetzungen über Provisionen, Überhangsprovisionen oder Handelsvertreterausgleich für Handelsvertreter, Versicherungsvertreter oder Franchisenehmer. Er begleitet bei der Erstellung n Prüfung von Buchauszügen.

Er begleitet den Aufbau und die Konzeption von Franchisesystemen und Partnersystemen im Bereich Handel, Dienstleistung und Beratung. Er gestaltet und prüft Franchiseverträge und Masterfranchiseverträge. Er verhandelt für Parteien von Franchisesystemen im Interesse einer konstruktiven Zusammenarbeit und vertritt bei Verletzungen der Verpflichtungen von Franchisegebern und Franchisenehmern.

Rechtsanwalt Brennecke vertritt weiterhin bei der Verletzung von Wettbewerbsverboten und Geschäftsgeheimnissen. Er ist besonders spezialisiert auf zivilrechtliche wie strafrechtliche Verfahren in Bezug auf  unzulässige Verwendung von Kundendaten und anderen Geschäftsgeheimnissen (17 UWG).

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat mehrere Bücher im Bereich Vertriebsrecht veröffentlicht, so

  • "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-04-5
  • "Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Provision des Handelsvertreters - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-14-4
  • "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-15-1
  • "17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0


Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Vertriebsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. 
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Provision des Handelsvertreters
  • Handelsvertreterausgleich in der aktuellen Rechtsprechung
  • Der Buchauszug – Anforderung und Auswertung
  • Vertriebssysteme gestalten – angestellte oder freie Vertriebsmitarbeiter ?
  • Der Aufbau von Franchisesystemen
  • Kundendatenschutz aus rechtlicher und praktischer Sicht
  • Franchisesysteme gründen – weitsichtige Planung von Franchise- und Partnersystemen
  • Datenschutz in Franchisesystemen – das unterschätzte Problem
  • Grundlagen der Franchise – wie Franchisenehmer gute Franchisesysteme erkennen
  • Schuldübernahme des vorhergehenden Franchisenehmers nach 25 HGB als Risiko bei der Fortführung Franchisestandorte durch neue Franchisenehmer
  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28