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Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/Abfallrecht

Unter Abfallrecht wird im deutschen Recht die Gesamtheit aller Rechtsnormen verstanden, die sich mit der Behandlung, dem Transport und der Entsorgung sowie den sonstigen Umgang mit Abfällen befassen und ist ein Teilgebiet des so genannten Umweltrechts. Neben dem Bundesabfallrecht tritt die Normen des Abfallrechts der Bundesländer, welche die bundesrechtlichen Bestimmungen ergänzen.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie die Rechtsprechungsnachweisen.

 



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