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Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/Ausländerrecht

Das Ausländerrecht ist ein spezieller Bereich so genannten Ordnungsrechts und im Wesentlichen die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen. Weitere Berührungspunkte bestehen im Zusammenhang mit der Niederlassung, der Erwerbstätigkeit, der Integration der sozialen Sicherung von Ausländern.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.