Denkmalschutz: Voraussetzung für den Abriss eines denkmalgeschützten Hauses | |
Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/Denkmalschutz
Jeder Eigentümer von historischen Gebäuden hat bei Umgestaltungen mit dem Denkmalschutz zu tun. Grundsätzlich dient der Denkmalschutz der Erhaltung von Kultur- und Naturdenkmalen. Naturgemäß stehen die Interessen des Eigentümers, der das Gebäude nach seinen Wünschen umgestalten möchte, mit den Interessen der Denkmalschutzbehörde nicht immer im Einklang.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie Rechtsprechungsnachweisen.