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Rechtsinfos/Vollstreckungsrecht/PfüB

PfÜB - diese Abkürzung steht für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Dieser ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung und ist die Möglichkeit, in Forderungen des Schuldners zu vollstrecken.

Die Pfändung bewirkt die Beschlagnahme der gepfändeten Forderung durch Schaffung eines Pfandrechts. Damit der Gläubiger die beschlagnahmte Forderung auch realisieren (d. h. in Geld verwandeln) kann, wird ihm die beschlagnahmte Forderung zur Einziehung überwiesen.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.




Das neue Pfändungsschutzkonto
 
Reform des Kontopfändungsschutzes – Einführung eines Pfändungsschutzkonto (P Konto)
 
DIE PFÄNDUNG VON ARBEITSEINKOMMEN
 
Gehaltspfändung und Pfändungsschutz
 
Pfändungsschutz privater Altersvorsorge Teil I: Rechtslage bis zum 31.03.2007
 
Gehaltsabtretung - eine Einführung
 
Keine Restschuldbefreiungsversagung, wenn deliktischer Anspruch im Mahnbescheid nur vorgetäuscht
 
Pfändungsschutz privater Altersvorsorge Teil II: Schutzbereich des § 851 c ZPO - Altersrenten
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Vollstreckungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Vollstreckungsrecht ist in verschiedenen Rechtsgebieten angesiedelt. Je nach Problemstellung sind unsere in den jeweiligen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte für Sie da.

Wir verhandeln Vollstreckungsaufschübe und Teilzahlungsvereinbarungen, erheben Vollstreckungsgegenklagen oder die Einrede der Verjährung wegen (teilverjährter) Forderungen oder Zinsen (auch aus titulierten Ansprüchen). In diesen Fällen sind unsere Spezialisten für Insolvenzrecht Ihre Ansprechpartner.

Bei Vollstreckungen in Arbeitseinkommen (Lohnpfändung) sprechen Sie gerne unsere Spezialisten im Arbeitsrecht an.

Vollstreckungen in Bankguthaben oder bei Zwangsversteigerungen in Immobilien durch Banken: Unser Bankrechtsspezialisten sind hier Ihre erste Adresse.Bei Vollstreckungen im Ausland helfen Ihnen unsere Spezialisten im internationalen Recht und Europarecht.

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