Logo Brennecke & FASP Group

Rechtsinfos/WEG-Recht/Eigentum/Nutzung

Jeder Wohnungseigentümer ist in Bezug auf das Sondereigentum (Wohnungs- und/oder Teileigentum) grundsätzlich frei in der Art und Weise des Gebrauches bzw. der Nutzung. Er kann es selbst nutzen, an Dritte weitervermieten, verpachten oder auch gar nicht nutzen.

Das Recht zum uneingeschränkten Gebrauch findet jedoch dort seine Grenzen, wo Rechte und Interessen Dritter insbesondere anderer Wohnungseigentümer betroffen sind. Diese Grenzen können durch Vereinbarungen unter den Wohnungseigentümern, durch Beschluss oder die gesetzlichen Tatbestände des § 14 WEG bestehen.

 



Die Nutzung des Wohnungseigentums
 
Die Nutzung eines «Ladens» als «Begegnungsstätte» widerspricht der Zweckbestimmung der Wohnungseigentümer
 
Ferienwohnungsvermietung – Zulässiger Gebrauch des Wohnungseigentums? - Teil 2
 
Grenzen der Nutzung von Wohnungseigentum - 3. Beschränkung durch Vereinbarung
 
Ferienwohnungsvermietung – Zulässiger Gebrauch des Wohnungseigentums? - Teil 1
 
Grenzen der Nutzung von Wohnungseigentum - 2. Beschränkungen durch Gesetz
 
Die Gemeinschaftsordnung - Statut der Wohnungseigentümer: 2.Teil - Inhalt
 
Der Hausverwalter im WEG - 3. Aufgaben und Befugnisse: Teil 2
 
Die Gemeinschaftsordnung - Statut der Wohnungseigentümer: 1.Teil - Einleitung
 
Die Hausordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft - 1. Teil
 
Die Hausordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft - 2. Teil
 
Was ist seit dem 01.07.2007 neu im WEG - Ein Überblick
 
Das Sondernutzungsrecht - Gebrauchsregelung für das Gemeinschaftseigentum
 
Die Mehrhausanlage – Einführung 2. Teil
 
Müssen Hunde in einem gemeinsamen Garten durch den Besitzer angeleint werden?