Rechtsinfos/WEG-Recht/Eigentum/Sondereigentum
Sondereigentum ist das Alleineigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum) oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (Teileigentum). Zum Sondereigentum gehören daneben alle zu den Räumen gehörenden Bestandteile, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne das dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder das Recht eines anderen Wohnungseigentümers beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird.