Rechtsinfos/WEG-Recht/Eigentum/Sondernutzungsrecht
Sondernutzungsrechte sind im WEG nicht vorgesehen, jedoch allgemein anerkannt. Ein Sondernutzungsrecht ist die einem einzelnen Wohnungseigentümer durch Vereinbarung eingeräumte Befugnis, einen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums unter Ausschluss aller anderen Wohnungseigentümer zu nutzen. Diese Sondernutzung kann zeitlich befristet oder unbefristet erfolgen, sich auf bestimmte Nutzungen beziehen oder ohne Einschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart eingeräumt werden.