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Rechtsinfos/WEG-Recht/Eigentümergemeinschaft/Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist eine einseitige Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, das Eigentum an dem Grundstück in mit Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteile aufzuteilen.