![]() | Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer bei Instandhaltung von Fenstern |
Rechtsinfos/WEG-Recht/Eigentümergemeinschaft/Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist eine einseitige Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, das Eigentum an dem Grundstück in mit Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteile aufzuteilen.