Rechtsinfos/WEG-Recht/Eigentümerversammlung/Beschlussfassung
Der Schwerpunkt einer jeden Eigentümerversammlung als Willensbildungsorgan der Eigentümergemeinschaft ist die mehr oder weniger intensive Diskussion über die jeweiligen Tagesordnungspunkte. Der Abschluss dieser Diskussion ist dann regelmäßig die Abstimmung über den Beschlussantrag - der so genannten Beschlussfassung.
Voraussetzung der Beschlussfassung ist die Beschlussfähigkeit; diese ist nur dann gegeben, wenn die zur Eigentümerversammlung erschienenen und zulässig vertretenen Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte der (gesamten) Miteigentumsanteile vertreten sind.