Rechtsinfos/WEG-Recht/Kosten/Wohngeld
Jeder Wohnungseigentümer ist den anderen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten einer Instandsetzung, einer Instandhaltung, der sonstigen Verwaltung und durch den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums anteilmäßig zu tragen. Der Beitrag der Wohnungseigentümer zur Kosten- und Lastenpflicht wird gemeinhin als Wohngeld bezeichnet.