Rechtsinfos/WEG-Recht/Verwaltung/Verwalter
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist - soweit nichts im Wohnungseigentumsgesetz oder auf Grund einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer etwas anderes geregelt ist - Aufgabe aller Wohnungseigentümer. Für die Unterstützung der Aufgabenerfüllung gibt es den Verwalter, der als Organ der Eigentümergemeinschaft mit den im Gesetz beschriebenen Aufgaben und Befugnissen ausgestattet ist. Er ist somit kein gewöhnlicher Geschäftsführer, dessen Betätigungsfeld nicht nach Belieben der Eigentümergemeinschaft festgelegt werden kann.