Rechtsinfos/WEG-Recht/Verwaltung/Verwaltungsbeirat
Während der Verwalter ein notwendiges Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, steht es den Wohnungseigentümern frei, einen so genannten Verwaltungsbeirat zu beschliessen. Die Errichtung eines Verwaltungsbeirats ist besonders in größeren Eigentümergemeinschaften zweckmäßig.
Unter dem Link : Der Verwaltungsbeirat in der Wohnungseigentümergemeinschaft gelangen Sie zu einem Multimediavortrag unseres Partners Peter Hesse.