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Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 13 - Rechtsfolgen des Betriebsübergangs

2.2. Rechtsfolgen des Betriebsübergangs

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Inhaber des Unternehmens erlischt. Es kommt zu einem Vertragspartnerwechsel mit dem Arbeitnehmer. Zu den Übergehenden Arbeitsverhältnisses zählen,

  • Auszubildende,
  • Praktikanten,
  • Arbeiter und Angestellte
  • sowie leitende Angestellte.

Unwichtig ist dabei ob es sich um Voll- oder Teilzeitarbeit oder befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse handelt. Von der Vorschrift, des § 613a BGB werden folgende Vertragsverhältnisse nicht erfasst:

  • Vertragsverhältnisse ausgeschiedener Arbeitnehmer,
  • selbstständige Dienstverhältnisse (Geschäftsführerverträge, Vorstandsverträge und Beraterverträge),
  • Verträge mit freien Mitarbeitern,
  • Vertragsverhältnisse mit Handelsvertretern (Vgl. Commandeur/Kleinebrink, Betriebs- und Firmenübernahme, S.14).

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Übertragende Sanierung als Sanierungsinstrument in der Insolvenz". Es erscheint als Buch beim Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.
Autoren: Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Marjan Fredericks, wissenschaftlicher MItarbeiter.


Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Juli 2008


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Herausgeber / Autor(-en):

Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke


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