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Schaden aufgrund der Überschreitung der Bausumme?

Sachverhalt:

Ein Bauherr macht seinen Architekten für eine eingetretene Baukostenüberschreitung verantwortlich. Dies begründet der Bauherr damit, dass der Architekt weder eine Kostenschätzung noch eine Kostenberechnung gefertigt habe. Der Architekt bestreitet, dass die unterlassenen Berechnungen für den Schaden ursächlich waren. Er beruft sich vielmehr darauf, dass das Bauobjekt einen entsprechenden Wertzuwachs erfahren habe.

Entscheidung:

Das OLG Celle (OLG Report 1998, 158) bezieht zur Frage der Schadensursächlichkeit keine Stellung, da dem Bauherrn kein Schaden entstanden sei. Da das Bauobjekt nicht billiger herzustellen war, gleichen sich Mehrkosten und entsprechender Wertzuwachs aus. Gleiches gilt auch hinsichtlich der zusätzlichen Finanzierungskosten. Eine Reduzierung der Kosten sei nur durch völlige Umplanung des Hauses möglich gewesen. Der Vorteil des Bauherrn, ein größeres Haus mit entsprechend gewünschter großzügigerer Raumaufteilung zu erhalten, gleiche den Nachteil der größeren Zinsbelastung aus.

Praxistipp:

Die größte Problematik in solchen Fällen liegt beim Schadensnachweis. Der Architekt hat also eine gute Ausgangsposition. Bei einem selbst genutzten Haus ist für die Schadensermittlung vom Sachwert auszugehen, der regelmäßig den tatsächlichen Baukosten entspricht. Dies schließt in der Regel Ersatzansprüche des Bauherrn aus. Anders ist der Fall zu beurteilen, wenn es sich um eine nicht selbst genutzten Immobilien handelt. Dann ist vom Ertragswert auszugehen, der nicht unbedingt mit den entsprechenden Mehrkosten proportional steigen muss.


Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Februar 2005


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