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Schrittweise Einführung des Energieausweises ab 1.7.2008

Das Bundeskabinett hat am 27.6.2007 die Energieeinsparverordnung verabschiedet. Im Kern wird mit der Verordnung der Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt. Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In Verbindung mit den Modernisierungsempfehlungen gibt er zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.

Der Energieausweis wird zeitlich versetzt, beginnend mit dem 1.7.2008 für ältere Wohngebäude (Fußnote), verpflichtend. Bei später errichteten Gebäuden haben die Eigentümer noch bis zum 1.1.2009 Zeit. Bis zum 1.10.2008 hat ein großer Teil der Verkäufer und Vermieter noch die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis, da Bedarfsausweise erst ab dann für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten unter folgenden beiden Voraussetzungen verpflichtend werden: Der Bauantrag ist gestellt worden, bevor die erste Wärmeschutzverordnung vom November 1977 gegolten hat. Zwischenzeitlich wurden keine Maßnahmen durchgeführt, die dazu führen, dass das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung erfüllt wird. Der Bedarfsausweis ermittelt anhand der Gebäudeeigenschaften (Fußnote) den Energiebedarf.

Die Kosten für die Erstellung eines Bedarfsausweises können je nach Anwesen und Aufwand erheblich sein

Der Verbrauchsausweis hingegen stützt sich auf den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner. Berechnet wird er auf der Basis von mindestens drei aufeinanderfolgenden Heizkostenabrechnungen. Die Kosten für diesen Verbrauchsausweis betragen ca. 50 Euro. Es ist jedoch zu beachten, dass der Eigentümer nur beim Bedarfsausweis als Anlage Vorschläge für eine Modernisierung erhält. Da die Eigentümer noch bis zum 30.9.2008 ein Wahlrecht zwischen diesen beiden Energieausweisarten hat, kann sich für einige u. U. die günstigere Variante rechnen.

Die Energieeinsparverordnung berechtigt einen breiten Kreis qualifizierter Berufsgruppen zur Ausstellung von Energieausweisen, darunter insbesondere auch Handwerker aus den Bereichen des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes. Damit wird gewährleistet, dass die Gebäudeenergieausweise in der erforderlichen Qualität ausgestellt werden können und dass die zu erwartende Nachfrage auch marktgerecht erfüllt werden kann. Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.


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Stand: 08.2007


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    Aufhebungsverträge

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