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Schutz der Unternehmensgeheimnisse in der Dü Dilligence

„Unternehmenswerte schaffen“ heißt „auf juristisch“ häufig „Unternehmenswerte schützen“

(aus einem Vortrag der Autorin für den bundesweiten Aktionstag der Industrie- und Handelskammern zum Thema Unternehmensnachfolge vor der IHK Karlsruhe am 20.09.2007)

Fall:

Der erfolgreiche Unternehmer U hat eine GmbH & Co. KG mit 60 Mitarbeitern und einem Umsatz von 100 Mio. Euro pro Jahr.
Da seine Kinder kein Interesse am Unternehmen haben, sucht er einen externen Nachfolger.

Ein Makler, den er über ein Unternehmer-Netzwerk kennt, bietet ihm an, ihm bei der Suche zu helfen. Der Makler schreibt verschiedene andere Unternehmer an, um zunächst einmal festzustellen, ob überhaupt Interesse an einem Erwerb besteht.

Wie üblich nennt er in dem Schreiben nicht den Namen des zu verkaufenden Unternehmens. Er beschreibt es nur in groben Zügen. Da er die Branche nicht so genau kennt, ist ihm allerdings nicht klar, dass seine Beschreibung eigentlich nur zu seinem Kunden passen kann. Die angeschriebenen Wettbewerber erkennen das dagegen sofort.

Sie werben daraufhin die wichtigsten Mitarbeiter des Unternehmens ab. Die Mitarbeiter sind frustriert, weil sie vom Wettbewerber, nicht dagegen vom eigenen Chef vom Verkauf erfahren und gehen auf die Abwerbeversuche ein. Das Unternehmen verliert nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch Umsatz und Renommée.

Naturgemäß der Albtraum eines jeden Unternehmers.

Schlussfolgerung:

Beim Unternehmensverkauf sind Informationen über das Zielunternehmen heilig und zu schützen. Der Unternehmensverkäufer muss genau kontrollieren, welche Informationen zu welchem Zeitpunkt an welche Personen geraten. Das hört sich alles ein wenig trocken, langweilig und vor allem mühselig an.

Warum lohnt es sich trotzdem?

Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur für den Geheimniserhalt wichtig. Der Unternehmer soll definieren, welche Informationen der Interessent (und damit ggf. der Mitbewerber) erhält. Wenn Sie Vorstand oder Geschäftsführer des Zielunternehmens sind, dürfen Sie im Rahmen einer Due Diligence nicht ungeschützt und unkontrolliert Informationen herausgeben. Tun Sie es doch, handeln Sie nicht wie ein ordentlicher Kaufmann und machen sich schadenersatzpflichtig, schlimmstenfalls strafbar.
Die Informationen, die im Rahmen der Due diligence herausgegeben werden, definieren später den Rahmen für die kaufvertragliche Gewährleistung. Beruft sich der Unternehmenskäufer darauf, dass der Verkäufer ihm arglistig Informationen vorenthalten habe, ist es sehr nützlich, wenn es ein von beiden Seiten unterzeichnetes Protokoll gibt, welche Unterlagen zur Prüfung vorlagen.

Wie schütze ich mein Unternehmen?

Zentral ist die gute Planung:

Der Unternehmensverkäufer muss sich vor der ersten Ansprache überlegen, wen er als potentiellen Unternehmenskäufer anspricht und wie viel er ihm zu sagen bereit ist – und zu welchem Zeitpunkt der Verhandlung.

Hierbei ist folgende Abstufung sinnvoll und auch üblich:

1. Wenn klar ist, wer überhaupt als Kaufinteressent eingeladen werden soll, kann man entscheiden, mit welchen - noch wenig aussagekräftigen – Informationen man diese Interessenten anspricht.

2. Wer auf diese Vorinformation reagiert, muss als erstes eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen. Diese erstreckt sich auch auf die Berater des Interessenten. In dieser verpflichten sich die Beteiligten auf Stillschweigen über die zukünftig erhaltenen Informationen. Ggf. verpflichtet man die Interessenten auch zu einer Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Regelungen.

3. Dann erst erhalten die Interessenten eine weitere grobe Information über das Zielunternehmen.

4. Daraufhin müssen die Interessenten ein ungefähres – noch unverbindliches – Angebot abgeben.

5. Die Interessenten, die danach im Rennen bleiben, erhalten konkretere Informationen, mit ihnen wird weiter verhandelt. Häufig wird zu diesem Zeitpunkt schon ein Letter of Intent abgeschlossen. Hierbei sollte der Verkäufer darauf achten, dass er sich nicht einem Kaufinteressenten allein verpflichtet, sondern dass er mit mehreren Interessenten im Gespräch bleiben kann. Welche Informationen diese Interessenten erhalten, ist genau in der Verkäufergruppe abzustimmen.

Tipps:

  • Es empfiehlt sich ein separater abschließbarer Raum (sog. „Data-Room“). Dieser kann sich – zumindest am Anfang – in den Räumen eines der Berater befinden. Das verhindert, dass die Mitarbeiter des Zielunternehmens Informationen über den Verkauf erhalten.
  • Nur in diesem Raum erhalten die Berater des Interessenten die Unterlagen und können sie einsehen.
  • Auch jetzt wird wieder strikt ausgewählt, was man den Interessenten in der jeweiligen Situation zeigen möchte.
  • Sinnvollerweise erhalten die Interessenten die Unterlagen in beschrifteten Ordnern, die mit Registern und durchnummerierten Seiten versehen sind (Vollständigkeitsprüfung nach dem Besuch!)
  • Man trifft eine Vereinbarung über die Nutzung des Data-Rooms, in der auch vorgeschrieben wird, welche Unterlagen die Interessenten kopieren und mitnehmen dürfen und welche nur vor Ort eingesehen werden dürfen. Welche Geräte dürfen für Notizen genutzt werden (Handy, Scanner, Laptop?)

    Weitere Unterlagen werden nur auf ausdrückliche Fragen des Interessenten herausgegeben. Auch hier ist genau zu verzeichnen, was herausgegeben wurde.

Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Oktober 2007


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Gesellschaftsrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Harald-Brennecke Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei

  • Rechtsformwahl
  • Wahl des Firmennamens
  • Gesellschaftsgründungen:
    z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung  bei Notarterminen 
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Firmenkäufen
  • Due Diligence
  • Geschäftsführerverträgen
  • Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
    Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.


Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
  • "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
  • "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
  • "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
  • Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
  • Die Unternehmergesellschaft (UG)

Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.  
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
  • Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
  • Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
  • Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, Bremen

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Gesellschafter, Vertretungsorgane und Unternehmen in allen Fragen

  • der gesellschaftsrechtlichen Gründung,
  • Bestellung von Organen,
  • Prüfung und Beratung von Vertretungsberechtigungen
  • Gestaltung von Verträgen
  • Überprüfung von Verträgen (z.B. Geschäftsführer)
  • Interne Auseinandersetzungen bei Unternehmensbeteiligungen

Frau Dibbelt ist spezialisiert auf die Restrukturierung von Unternehmen. Sie unterstützt bei der Umwandlung in eine andere Rechtsform, Unternehmenszusammenschlüssen und Verschmelzungen. Sie berät Mandanten außerdem bei Vorteilen und möglichen Folgen der Betriebsaufspaltung. Diese ermöglicht durch die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten beispielsweise eine Haftungsbeschränkung im Fall einer Insolvenz. Die Betriebsaufspaltung kann jedoch auch zu steuerlichen Konsequenzen und Nachteilen bei Beendigung führen. Sie beantwortet diesbezüglich Fragen zu Chancen und Risiken sowohl aus gesellschafts- als auch steuerrechtlicher Sicht.

Zudem begleitet und berät sie bei der Liquidation und Auflösung von Gesellschaften sowie bei Krisen und der Vermeidung einer Insolvenz. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Kapitalaufbringung und -erhaltung, der Wahrnehmung von Sanierungspflichten und Umwandlungsmaßnahmen sowie Vorbeugen von Gesellschafter- und Organhaftung. Ferner unterstützt sie bei Maßnahmen im Rahmen des Insolvenzplans sowie bei inner- und außergerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern über die Sanierung.

Ein besonderes Interesse von Frau Dibbelt liegt in der Prüfung gesellschafts- und steuerrechtlicher Folgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters. Sie berät bei Fragen zur Trennung von Geschäftsführern, bei Gesellschafterwechsel oder bei Aufnahme weiterer Gesellschafter. Darüber hinaus wird sie bei Fragen zur Unternehmensfortführung und Gestaltung von Nachfolgerregelungen beratend tätig.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat im Gesellschaftsrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Humboldt Forum Recht – Die Juristische-Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, Seite 38 – 48, Ausgabe 5/2013
  • Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
  • „Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG“, Mittelstand und Recht, 3/2009
  • Rechts- und Bewertungsfragen bei der Praxisübernahme, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe 3/2013
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2012/2013
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 7/2012
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe 6/2012

Weitere Veröffentlichungen sind derzeit in Vorbereitung und Planung.

Monika Dibbelt ist Dozentin für Gesellschaftsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Die Betriebsaufspaltung – gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte
  • Umstrukturierungen von Gesellschaften – Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzung
  • Unternehmensfortführungen und Gestaltung von Nachfolgerregelungen
  • Ausscheiden von Gesellschaftern – gesellschafts- und steuerrechtliche Folgen
  • Gesellschafterwechsel – die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
  • Die Gesellschaft in der Krise – Erkennen, Handeln und Haftungen vorbeugen
  • Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
  • Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Gesellschaftern – Verstehen und Vermeiden

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de  
Telefon: 0421-22 41 987-0

 


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