Schutz des Privatvermögens vor dem Zugriff der Gläubiger des Unternehmens
Als persönlich haftender Gesellschafter oder als Unternehmensbürge sind Sie bemüht, Ihr Privatvermögen sowie das Ihrer Familie vor dem Zugriff der Gläubiger Ihres Unternehmens zu sichern. Wir beraten Sie umfassend über mögliche Wege, Risiken zu minimieren.
Wir loten für Sie eine mögliche Umwandlung der Gesellschaftsform ab, beraten Sie in familiären Verträgen sowie in Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge. Frühzeitig stellen wir für Sie die Weichen, Ihr Privatvermögen auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens vor Zugriffen zu sichern.
Sollten Sie dennoch mit Ansprüchen gegen Ihr Privatvermögen konfrontiert werden, begleiten wir Sie in der Konfliktlösung und bemühen uns um Ihre Schadloshaltung.
Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 14 - Oct - 2009