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Streit unter Mitgesellschaftern


10 Menschen, 11 Meinungen - das gilt auch für Gesellschafter untereinander. Als Gesellschafter eines Unternehmens im Verband mit weiteren Gesellschaftern ist ständige Kompromissbereitschaft erforderlich.

Eine Streitvermeidung beginnt bereits bei der klaren Gestaltung des Gesellschaftsvertrages. Hier stehen wir mit unserem Fachwissen für Sie zur Verfügung. Bei der Unternehmensführung durch die Gesellschafter stehen wir Ihnen beratend zur Seite und bemühen uns um eine einverständliche Auffassung unter allen Gesellschaftern. Kommt es dennoch zum Streit, unterstützen wir Sie in der außergerichtlichen Auseinandersetzung. Sollte sich ein Prozess dennoch nicht vermeiden lassen, gehen wir auch für Sie vor Gericht.



Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025