Logo Brennecke & FASP Group

Verhandlung vor Abschluss eines Bankvertrags


Als Unternehmer oder Privatmensch sind Sie zur Finanzierung auf die Kreditgewährung durch eine Bank angewiesen. Aufgrund unserer Erfahrung und Kompetenz im Bereich des Bankrechts begleiten wir Sie gerne bereits im Vorfeld bei den Verhandlungen mit der Bank.

Im Gespräch mit Ihnen loten wir aus, wo Ihre Vorstellungen liegen und welche Optionen hierfür in Betracht zu ziehen sind. Gegenüber der Bank bemühen wir uns um eine für Sie optimale Ausgestaltung des Bankvertrages.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach Abschluss des Bankvertrages bei der Durchführung mit unserer Beratung vertrauensvoll zur Seite.



Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: 14 - Oct - 2009


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.