Verteidigung von Bürgen
Als Bürge haben Sie sich bereit erklärt, für die Schuld eines Dritten einzustehen. Nun kommt es zum Ernstfall und die Bank bittet Sie zur Kasse.
Wir prüfen für Sie gerne die Berechtigung des Vorgehens der Bank, machen Ihre Gegenrechte geltend und bemühen uns um eine für Sie günstige Lösung.
Zugleich beraten wir Sie vertrauensvoll in dem weiteren Vorgehen gegen andere Sicherungsgeber und wirken auf eine einheitliche einvernehmliche Konfliktbewältigung hin.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: 14 - Oct - 2009