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Verteidigung von Grundschuldgebern


Als Grundschuldgeber haben Sie sich bereit erklärt, eine Forderung mit Ihrem Grundstück zu sichern. Nun kommt es zum Ernstfall und die Bank droht mit der Zwangsvollstreckung Ihres Grund und Bodens.

Wir prüfen für Sie gerne die Berechtigung des Vorgehens der Bank, machen Ihre Gegenrechte geltend und bemühen uns um eine für Sie günstige Lösung.

Zugleich beraten wir Sie vertrauensvoll in dem weiteren Vorgehen gegen andere Sicherungsgeber und wirken auf eine einheitliche einvernehmliche Konfliktbewältigung hin.



Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: 14 - Oct - 2009


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.