Verteidigung von Grundschuldgebern
Als Grundschuldgeber haben Sie sich bereit erklärt, eine Forderung mit Ihrem Grundstück zu sichern. Nun kommt es zum Ernstfall und die Bank droht mit der Zwangsvollstreckung Ihres Grund und Bodens.
Wir prüfen für Sie gerne die Berechtigung des Vorgehens der Bank, machen Ihre Gegenrechte geltend und bemühen uns um eine für Sie günstige Lösung.
Zugleich beraten wir Sie vertrauensvoll in dem weiteren Vorgehen gegen andere Sicherungsgeber und wirken auf eine einheitliche einvernehmliche Konfliktbewältigung hin.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: 14 - Oct - 2009