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Vertragsgestaltung von Datenübertragung in Franchisesystemen

Unternehmen dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben, damit diese mit den Daten eigene Zwecke verfolgen.

Besonders problematisch ist dies in Franchisesystemen. Franchisesysteme sind dadurch gekennzeichnet, das Franchisegeber und alle Franchisenehmer jeweils eigene Unternehmen sind. Trotzdem besteht ein Interesse daran, möglichst eng zusammenzuarbeiten. Oft sondern auch die Daten der Kunden gemeinsam bearbeitet werden.
Dies führt jedoch dazu, dass personenbezogene Daten zwischen Unternehmen (den Franchisenehmern untereinander sowie zwischen Franchisenehmern und Franchisegeber) weitergegeben werden sollen.

Um eine Datenweitergabe personenbezogener Daten zwischen Unternehmen zu ermöglichen sind entsprechende Voraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu erfüllen..

Wir prüfen die Voraussetzung der Datenweitergabe zwischen verbundenen Unternehmen und geben Empfehlungen zu ihrer rechtssicheren Ausgestaltung.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 30 - Sep - 2009


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Vertragsrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:

Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Vertragsrechts. Wir gestalten Verträge für Sie, prüfen Ihnen vorgelegte Verträge darauf, ob diese ihre berechtigten Interessen wiedergeben sowie auf für Sie ungünstige Klauseln, optimieren Vertragsformulierungen für die von Ihnen angestrebten Zwecke, prüfen Beendigungsmöglichkeiten für Sie und machen Ihre Ansprüche aus Verträgen für Sie geltend.

Wir verhandeln Verträge für Ihre Interessen.

Jeder unserer Anwälte berät und vertritt hinsichtlich derjenigen Verträge aus dem von ihm bearbeiteten Rechtsgebiet. Die Bearbeiter der jeweiligen Rechtsgebiete finden Sie jeweils unter den Beiträgen und Darstellungen unserer Rechtsinfos, die Sie im zweiten Menu von links nach Referaten geordnet wiederfinden.