Vor der Insolvenz: Geschäftsführerhaftung: Beratung des Geschäftsführers in Krise und Insolvenz
Die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft ist das letzte große Abenteuer unserer westlichen Zivilisation. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass die meisten Geschäftsführer die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Risiken und Haftungsgefahren, denen sie in ihrer Tätigkeit als Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft ausgesetzt sind, nicht kennen.
Die Risiken der Geschäftsführung steigen in der Krise und der Insolvenz einer Kapitalgesellschaft nochmals drastisch an.
Um nur einige Stichpunkte zu nennen:
- Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer
- Haftung für nicht abgeführte Sozialabgaben
- Haftung für nicht abgeführte Umsatzsteuer
- Haftung für Bestellungen, die nicht sicher bezahlt werden können
- Haftung für nicht vollständig oder zu spät erstellte Buchführung oder Bilanzen
- Haftung für nicht oder zu spät gestellte Insolvenzanträge
Wir beraten Geschäftsführer am liebsten zeitlich weit vor einer Krise der von ihnen geführten Gesellschaft. Eine solche Beratung dauert in der Regel ca. 2 Stunden und wird mit einem pauschalen Honorar deutlich unterhalb des bei uns üblichen Stundensatzes abgegolten. Sollte die Firma nun in eine Krise geraten, weiß der Geschäftsführer, mit welchen Maßnahmen er seine Haftung im fünfstelligen oder sechsstelligen Bereich vermeiden kann.
Wir beraten Geschäftsführer auch während der Krise ihrer Gesellschaft. Ihr Erfolg in der Regel eine Erstberatung von 2-3 Stunden zu einem Pauschalhonorar mit nachfolgender weiterer Begleitung in der Krise.
Wir beraten beider Vermeidung von Haftungstatbeständen der Geschäftsführer und hinsichtlich der sinnvollsten Schritte, um die Krise für die Gesellschaft zu bewältigen.
Wir beraten Geschäftsführer bei der Insolvenzantragstellung für die Gesellschaft. Wir wissen, was Insolvenzverwalter brauchen, und wie man mit einer optimalen Antragstellung die haftungsrechtlichen Folgen für Geschäftsführer drastisch verringern kann.
Wir begleiten Geschäftsführer in der Insolvenz ihrer Gesellschaft. Wir vertreten ihre Interessen gegenüber Insolvenzverwaltern und sorgen für einen reibungslosen Ablauf, um Haftungstatbestände, wie Insolvenz weiter gegen Geschäftsführer geltend machen könnten, soweit irgend möglich zu verhindern.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: 30 - Sep - 2009
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Insolvenzrecht wird bei FASP betreut von:
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.
Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.
Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.
Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.
Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
- "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
- "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7
- "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
- "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
- "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so
- „Selbständigkeit in der Insolvenz“
- „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
- „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
- Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28