Vorsicht: Nichtleistung der Kaution ist Grund für fristlose Kündigung!
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Mietminderung, Zahlungsverzug, alles lässt sich irgendwie begründen, oder zumindest teilweise wieder ausbügeln. Nicht möglich ist das bei der Kaution! Wer seine Kaution nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Terminen leistet und trotz einer Aufforderung seitens des Vermieters seiner Leistungspflicht nicht Folge leistet, kann fristlos gekündigt werden. Im Gewerbemietrecht ist die Kaution ein nicht zu unterschätzender Kosten- oder Liquiditätsfaktor. Wer hier allerdings zu Lasten des Vermieters und zu Gunsten des eigenen Geldbeutels entscheidet, stellt sein Mietvertragsverhältnis auf sehr wackelige Beine. Möglicherweise kann sich der Mieter nach Jahren auf Verwirkung berufen. In der Regel geht die Nichtleistung der Kaution aber mit Zahlungsschwierigkeiten einher, so dass sich das von der Rechtsprechung geschützte Vertrauen in die Bonität und Vertragstreue des Mieters durchsetzt, und der Vermieter zur fristlosen Kündigung allein aufgrund der Nichtleistung der Kaution berechtigt sein kann. Formelle Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Vermieter im Rahmen des Kündigungsrechtsstreits auch auf die nicht geleistete Kaution bezieht.
Die Kautionsstellung kann von den Parteien vertraglich geregelt werden. Wir unterstützen Sie bei der vertraglichen Gestaltung von Verträgen. Sprechen Sie uns an.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Stand: 02/06
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Herausgeber / Autor(-en):
Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Vertragsrechts. Wir gestalten Verträge für Sie, prüfen Ihnen vorgelegte Verträge darauf, ob diese ihre berechtigten Interessen wiedergeben sowie auf für Sie ungünstige Klauseln, optimieren Vertragsformulierungen für die von Ihnen angestrebten Zwecke, prüfen Beendigungsmöglichkeiten für Sie und machen Ihre Ansprüche aus Verträgen für Sie geltend.
Wir verhandeln Verträge für Ihre Interessen.
Jeder unserer Anwälte berät und vertritt hinsichtlich derjenigen Verträge aus dem von ihm bearbeiteten Rechtsgebiet. Die Bearbeiter der jeweiligen Rechtsgebiete finden Sie jeweils unter den Beiträgen und Darstellungen unserer Rechtsinfos, die Sie im zweiten Menu von links nach Referaten geordnet wiederfinden.
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Mietrecht/ KautionRechtsinfos/ Vertragsrecht/ Kündigung
Rechtsinfos/ Vertragsrecht/ Vertragstyp
Rechtsinfos/ Mietrecht/ Kündigung