Vorsicht beim Musiktausch im Internet!
Jeder einzelne Musiktitel ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk und allein der Urheber hat das Recht zur Veröffentlichung und Verbreitung seiner Musik. Dementsprechend ist sowohl der Download als auch das Zurverfügungstellen von Musik zum Download und Austausch durch andere in so genannten Tauschbörsen (Emule, eDonkey etc.) - auch genannt Filesharing - illegal und unter Umständen sogar strafbar. Bei einem kostenlosen Download von Musik ist daher Vorsicht geboten. Man sollte vorher eingehend prüfen, ob nicht der Download die Rechte des Urhebers verletzt. Seit einer Änderung des Urhebergesetzes im Jahr 2008 rollt eine gewaltige Abmahnwelle durch Deutschland. Die Urheber können nämlich nunmehr die Internetprovider auf Auskunft in Anspruch nehmen, so dass diese mitteilen müssen, welche Person sich hinter einer IP – Adresse (die so genannte Internetanschrift) verbirgt. Die Abmahnungen können den Abgemahnten zwischen 400,- und 1500,- Euro kosten. Außerdem muss man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Ziel der abmahnenden Künstler ist es dabei, die enormen Umsatzeinbußen durch illegalen Musiktausch im Internet zu bekämpfen. Wer eine Abmahnung wegen der Teilnahme an einer Musiktauschbörse erhält, sollte umgehend anwaltlichen Rat einholen. Ein kundiger Rechtsanwalt kann häufig die Abmahnkosten herabsenken und den Inhalt der Unterlassungserklärung aufgrund des Musikaustauschs beschränken.
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Stand: 30.01.2011
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
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Das Referat Medienrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:
Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwalt Harald Brennecke beschäftigt sich mit Medien- und urheberrechtlichen Fragestellungen. Er berät zu Urheberrechten, Presserecht, Berichterstattung und Firmenpräsentationen in Presse, Fernsehen, Internet und anderen Medien. Er vertritt bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichungen. Er setzt den Anspruch auf Löschung von Einträgen bei Suchmaschinenbetreibern durch.
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im gewerblichen Rechtsschutz veröffentlicht:
- „Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung", JAHR, ISBN 978-3-939384-22-9"
- Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2010, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
- „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
- "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
- "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Medienrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet unter anderem folgende Vorträge an:
- Medien, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht – Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt
- Persönlichkeitsschutz im Internet
- Das Recht auf Vergessen – Löschungsansprüche gegen Suchmaschinenbetreiber
- Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
- Onlineshops rechtssicher gestalten
- Lizenzvertragsgestaltung
- Der Gebrauchtsoftwarekauf
- Vertriebslizenzen in Recht und Praxis
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
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