Was kann man in einem Testament alles regeln?
Bei der Errichtung Ihres Testaments kann jeder grundsätzlich frei bestimmen, wer, was, unter welchen Umständen aus seinem Vermögen bekommen soll.
Man kann
- abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einen oder mehrere Erben einsetzten;
- jemanden enterben;
Wichtig: Den Pflichtteil kann man nur unter sehr engen Voraussetzungen entziehen; beispielsweise wenn man vom Betreffenden vorsätzlich körperlich misshandelt wurden, oder dieser nach dem Leben trachtete. Wichtig ist vor allem, dass der Grund für die Pflichtteilsentziehung bei der Errichtung des Testaments besteht und dieser klar und eindeutig genannt wird.
- Ersatzerben bestimmen, beispielsweise für den Fall, dass der zum Erben bestimmte vor dem Erblasser stirbt;
Wichtig: Die Einsetzung eines Ersatzerben verhindert vorwiegend den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge bei Wegfall eines Erben.
- Vor- und Nacherben bestimmen, die dann zeitlich nacheinander Erben des Vermögens werden;
- bei mehreren Erben bestimmen, wie der Nachlass geteilt werden soll;
- die Teilung des Nachlasses ganz oder teilweise für eine bestimmte Zeit ausschließen, z.B. um einen Familienbetrieb zu erhalten;
- Vermächtnisse aussetzen, beispielsweise einzelne Nachlassgegenstände oder bestimmte Geldbeträge bestimmten Personen zuwenden;
- einen Testamentsvollstrecke ernennen, der die Anordnungen in dem Testament ausführt;
- Auflagen errichten, welche dem Erben oder dem Vermächtnisnehmer eine bestimmte Verpflichtung auferlegt.
Es gibt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten eines Testament. Welche Gestaltungen am sinnvollsten erscheinen ist Einzellfall bezogen. Wir raten Ihnen daher, sich bei der Testamentsgestaltung fachmännischen Rat einzuholen.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2025
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Erbrecht/ TestamentRechtsinfos/ Erbrecht/ Erbeinsetzung-Testament/ Testament
Rechtsinfos/ Erbrecht/ Auseinandersetzung
Rechtsinfos/ Erbrecht/ Erben-Erbberechtigte