Wenn der Chef Fehler macht: Directors and Officers Versicherung Teil 2
Im ersten Teil der Serie haben wir uns bereits mit dem Prinzip der D&O-Versicherung beschäftigt. Wer ist versichert, was ist versichert und was nicht. Im folgenden Beitrag geht es um den Versicherungsfall und um die Kosten der Versicherung.
Wie schon dargestellt, dient die D&O-Versicherung dazu, das Unternehmen von Schäden freizuhalten, welche das Management (Fußnote) oder die Aufsichtsorgane (Fußnote) dem Unternehmen oder externen Dritten zufügen.
Der Versicherungsfall
Die Praxis zeigt, dass die Versicherungen keineswegs jeden gemeldeten Fall auch erstatten.
Ohnehin ist die Versicherung nur dann leistungsverpflichtet, wenn dem handelnden Organmitglied tatsächlich ein Fehlverhalten nachgewiesen ist, aus dem ein Vermögensschaden auf Seiten des Unternehmers oder eines Dritten entstanden ist.
Sobald allerdings ein Schaden belegt ist und Anzeichen eines Fehlverhaltens vorliegen, kommt es zu einer Beweislastumkehr. Danach obliegt dem Angeschuldigten der Nachweis, dass ihm einzelfallbezogen keine Sorgfaltspflichtverletzung vorzuwerfen ist. Dies gelingt nur, wenn bei der Aufgabenerfüllung auf eine sorgfältige Dokumentierung durch das Organ geachtet wurde. Hierfür muss – zur eigenen Absicherung – jedes Mitglied des handelnden Organs auf eine lückenlose Aufzeichnung über die Entscheidungsfindung achten.
Stellt sich heraus, dass das Organ tatsächlich haftpflichtig ist, tritt die Versicherung ein – es sei denn, das Organ hätte vorsätzlich oder bei vielen Versicherungen auch nur grob fahrlässig gehandelt (Fußnote).
Kosten einer D&O-Versicherung
Maßstab für die Kostenberechnung ist neben der Unternehmensgröße die wirtschaftliche Situation und die Höhe der begehrten Versicherungssumme. Der Versicherer prüft vor Vertragsschluss die Bilanzen und etwaige Vorschäden. Entscheidend ist auch, ob das Unternehmen bereits seit Jahren erfolgreich am Markt tätig oder noch im Aufbau begriffen ist.
Mit Risikofragebögen werden Hinweise über die Qualifikation und Arbeitsweise der Manager abgefragt. Bei deren Bearbeitung ist auf größte Sorgfalt zu achten und rechtsanwaltliche Unterstützung zu empfehlen, da diese Fragebögen im Versicherungsfall bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben zum Leistungsausschluss führen können.
Aufgrund der vermehrten Nachfrage und des größeren Angebots dieses in Deutschland noch als vergleichweise neu anzusehenden Versicherungsmodells lässt sich in den letzten Jahren ein stetiger Rückgang der Beitragsprämien feststellen.
Schutz vor zuviel Leichtsinn: Der Selbstbehalt
Für das Unternehmen empfiehlt es sich, mit der Versicherungsgesellschaft einen Selbstbehalt zu vereinbaren; in vielen D&O-Versicherungen ist dies auch standardmäßig vorgesehen. Schließlich sollten die Manager des Unternehmens nicht den Eindruck bekommen, dass sie „gratis“ Fehler machen können, weil das Unternehmen ja schließlich versichert ist. Bei der Aktiengesellschaft ist dies inzwischen Gesetz: Hier müssen D&O-Versicherungen für Vorstände eine Selbstbeteiligung von mindestens 10% des Schadens, mindestens jedoch das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung beinhalten. Altverträge müssen bis spätestens 30.06.2010 an das neue Recht angepasst werden. Für Aufsichtsräte und GmbH-Geschäftsführer gilt die Vorschrift nicht; hier ist also Initiative der Inhaber gefordert.
Die Unternehmensleiter müssen sich also überlegen, ob sie die Selbstbeteiligung nicht ihrerseits versichern – dies allerdings natürlich auf eigene Kosten.
Zusammenfassung
Über den Abschluss von D&O-Versicherungspolicen sollten sich auch kleine und mittelständische Unternehmen informieren. Die Risiken, die für nicht versicherte, aber persönlich haftende Organmitglieder bestehen, sind nicht zu unterschätzen. Außerdem dürfte sich das inzwischen öffentlich vielbeschworene Haftungsrisiko der Manager als „Schere im Kopf“ erweisen: Aus Angst vor Schadenersatzansprüchen werden ggf. auch sinnvolle, aber nicht gänzlich risikolose Innovationen unterlassen.
Dieser Beitrag wird mit Fußnoten veröffentlicht in der "Mittelstand und Recht" II/2010.
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- "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
- "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
- "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
- "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0
Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:
- Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
- Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
- Die Unternehmergesellschaft (UG)
Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
- Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
- Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
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Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, Bremen
Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Gesellschafter, Vertretungsorgane und Unternehmen in allen Fragen
- der gesellschaftsrechtlichen Gründung,
- Bestellung von Organen,
- Prüfung und Beratung von Vertretungsberechtigungen
- Gestaltung von Verträgen
- Überprüfung von Verträgen (z.B. Geschäftsführer)
- Interne Auseinandersetzungen bei Unternehmensbeteiligungen
Frau Dibbelt ist spezialisiert auf die Restrukturierung von Unternehmen. Sie unterstützt bei der Umwandlung in eine andere Rechtsform, Unternehmenszusammenschlüssen und Verschmelzungen. Sie berät Mandanten außerdem bei Vorteilen und möglichen Folgen der Betriebsaufspaltung. Diese ermöglicht durch die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten beispielsweise eine Haftungsbeschränkung im Fall einer Insolvenz. Die Betriebsaufspaltung kann jedoch auch zu steuerlichen Konsequenzen und Nachteilen bei Beendigung führen. Sie beantwortet diesbezüglich Fragen zu Chancen und Risiken sowohl aus gesellschafts- als auch steuerrechtlicher Sicht.
Zudem begleitet und berät sie bei der Liquidation und Auflösung von Gesellschaften sowie bei Krisen und der Vermeidung einer Insolvenz. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Kapitalaufbringung und -erhaltung, der Wahrnehmung von Sanierungspflichten und Umwandlungsmaßnahmen sowie Vorbeugen von Gesellschafter- und Organhaftung. Ferner unterstützt sie bei Maßnahmen im Rahmen des Insolvenzplans sowie bei inner- und außergerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern über die Sanierung.
Ein besonderes Interesse von Frau Dibbelt liegt in der Prüfung gesellschafts- und steuerrechtlicher Folgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters. Sie berät bei Fragen zur Trennung von Geschäftsführern, bei Gesellschafterwechsel oder bei Aufnahme weiterer Gesellschafter. Darüber hinaus wird sie bei Fragen zur Unternehmensfortführung und Gestaltung von Nachfolgerregelungen beratend tätig.
Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat im Gesellschaftsrecht veröffentlicht:
- Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
- Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Humboldt Forum Recht – Die Juristische-Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, Seite 38 – 48, Ausgabe 5/2013
- Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
- „Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG“, Mittelstand und Recht, 3/2009
- Rechts- und Bewertungsfragen bei der Praxisübernahme, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe 3/2013
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2012/2013
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 7/2012
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe 6/2012
Weitere Veröffentlichungen sind derzeit in Vorbereitung und Planung.
Monika Dibbelt ist Dozentin für Gesellschaftsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Die Betriebsaufspaltung – gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte
- Umstrukturierungen von Gesellschaften – Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzung
- Unternehmensfortführungen und Gestaltung von Nachfolgerregelungen
- Ausscheiden von Gesellschaftern – gesellschafts- und steuerrechtliche Folgen
- Gesellschafterwechsel – die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
- Die Gesellschaft in der Krise – Erkennen, Handeln und Haftungen vorbeugen
- Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
- Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Gesellschaftern – Verstehen und Vermeiden
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