Zeitpunkt der Besteuerung bei Aktienoptionen für Arbeitnehmer
In diesem Fall (Fußnote) räumte der Arbeitgeber dem Kläger, einem als kaufmännisch Angestellten tätigen Arbeitnehmer, im Wege eines Aktienkaufoptionsvertrages aus dem Jahr 1997 selbst handelbare Optionsrechte ein. Dabei wurde festgehalten, dass die Mitarbeit des begünstigten Klägers in der Gesellschaft entscheidend für den Erfolg der Gesellschaft gewesen sei. Mit dieser Begünstigung gehörte der Kläger zu einem genau definierten Kreis von Mitarbeitern, die sich für das Unternehmen verdient gemacht hatten. Das betreffende Optionsrecht wurde in diesem Fall im Jahr 1999 ausgeübt. Das beklagte Finanzamt beurteilte die Optionsausübung im Jahr 1999 als Zufluss eines geldwerten Vorteils. Einspruch und Klage hiergegen blieben erfolglos. Die daraufhin eingelegte Revision hatte lediglich dahingehend Erfolg, als für die Ermittlung des geldwerten Vorteils der Zeitpunkt der Einbuchung der Aktie in das Depot des Klägers entscheidend ist und nicht der Wert an dem Tag der Ausübung des Optionsrechts. Der BFH entschied damit in Anknüpfung an seine bisherige Rechtsprechung.
1. Vorliegen eines geldwerten Vorteils
Der BFH knüpft dabei zunächst den das Vorliegen eines geldwerten Vorteils an. Zu den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit gehören nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis für das Zurverfügungstellen seiner individuellen Arbeitskraft zufließen, sich damit also als Frucht seiner Arbeit erweisen. Der BFH folgt in diesem Zusammenhang dem Finanzgericht und ordnet das Optionsrecht als geldwerten Vorteil ein. Dies folgert es nicht nur daraus, dass dieses Optionsrecht dem Kläger eingeräumt wurde, um damit dessen bisherige Arbeitsleistung zu würdigen, sondern auch daraus, dass vergleichbare Vereinbarungen nur mit qualifizierten Mitarbeitern des Unternehmens getroffen worden waren.
2. Zufluss des geldwerten Vorteils
Der Bezug von Arbeitslohn, der wie im vorliegenden Fall nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird, erfolgt dann gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG mit Zufluss an den Arbeitnehmer. Der BFH führt dahingehend aus, dass ein Zufluss von Arbeitslohn grundsätzlich erst mit Erfüllung des Anspruchs gegeben ist, währenddessen das Innehaben von Ansprüchen oder Rechten allein regelmäßig nicht ausreichen. Das bedeutet für die Einräumung von Aktienoptionen, dass erst der Erwerb der Aktien nach Ausübung der Option zum Zufluss führt. Die Einräumung der Option selbst stelle kein selbstständig bewertbares Wirtschaftsgut dar, sondern lediglich eine steuerlich unerhebliche Chance. Diesen Maßstäben folgend ist nach dem BFH der geldwerte Vorteil erst im Jahr 1999 mit Erhalt der verbilligt ausgegebenen Aktien nach der Optionsausübung zugeflossen. Der BFH weist gleichzeitig daraufhin, dass ein Unterschied bzgl. des Zuflusszeitpunktes bei handelbaren und nicht handelbaren Optionen nicht bestehe.
Maßgebend ist dann nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG der Endpreis zum Zeitpunkt der Einbuchung der Aktien in das Depot des Arbeitnehmers, nicht der Tag der Optionsausübung.
Der zu besteuernde geldwerte Vorteil ist schließlich die Differenz zwischen dem Endpreis der Aktien am Tag der Einbuchung und den diesbezüglichen Erwerbsaufwendungen.
Stand: 09/2009
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- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
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Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, Bremen
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Frau Dibbelt ist spezialisiert auf die Restrukturierung von Unternehmen. Sie unterstützt bei der Umwandlung in eine andere Rechtsform, Unternehmenszusammenschlüssen und Verschmelzungen. Sie berät Mandanten außerdem bei Vorteilen und möglichen Folgen der Betriebsaufspaltung. Diese ermöglicht durch die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten beispielsweise eine Haftungsbeschränkung im Fall einer Insolvenz. Die Betriebsaufspaltung kann jedoch auch zu steuerlichen Konsequenzen und Nachteilen bei Beendigung führen. Sie beantwortet diesbezüglich Fragen zu Chancen und Risiken sowohl aus gesellschafts- als auch steuerrechtlicher Sicht.
Zudem begleitet und berät sie bei der Liquidation und Auflösung von Gesellschaften sowie bei Krisen und der Vermeidung einer Insolvenz. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Kapitalaufbringung und -erhaltung, der Wahrnehmung von Sanierungspflichten und Umwandlungsmaßnahmen sowie Vorbeugen von Gesellschafter- und Organhaftung. Ferner unterstützt sie bei Maßnahmen im Rahmen des Insolvenzplans sowie bei inner- und außergerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern über die Sanierung.
Ein besonderes Interesse von Frau Dibbelt liegt in der Prüfung gesellschafts- und steuerrechtlicher Folgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters. Sie berät bei Fragen zur Trennung von Geschäftsführern, bei Gesellschafterwechsel oder bei Aufnahme weiterer Gesellschafter. Darüber hinaus wird sie bei Fragen zur Unternehmensfortführung und Gestaltung von Nachfolgerregelungen beratend tätig.
Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat im Gesellschaftsrecht veröffentlicht:
- Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
- Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Humboldt Forum Recht – Die Juristische-Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, Seite 38 – 48, Ausgabe 5/2013
- Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
- „Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG“, Mittelstand und Recht, 3/2009
- Rechts- und Bewertungsfragen bei der Praxisübernahme, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe 3/2013
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2012/2013
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 7/2012
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe 6/2012
Weitere Veröffentlichungen sind derzeit in Vorbereitung und Planung.
Monika Dibbelt ist Dozentin für Gesellschaftsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Die Betriebsaufspaltung – gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte
- Umstrukturierungen von Gesellschaften – Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzung
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- Gesellschafterwechsel – die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
- Die Gesellschaft in der Krise – Erkennen, Handeln und Haftungen vorbeugen
- Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
- Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Gesellschaftern – Verstehen und Vermeiden
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