Pressemitteilung 2009/01/02 +++ Leitfaden: Die Öffentliche Hand als Kunde
Bund, Länder und Kommunen vergeben jedes Jahr Aufträge im Wert von rund 260 Milliarden Euro. Mehr als 30.000 Vergabestellen beschaffen Liefer-, Dienst- und Bauleistungen nahezu aller Wirtschaftszweige. Die Bandbreite ist enorm und reicht von Verbrauchsgütern über Büroausstattung bis hin zu komplexen IT-Beschaffungen.
Für fast jedes Unternehmen sind öffentliche Aufträge interessant. Je nach Unternehmensstrategie kann der Absatz auf regionaler, nationaler oder europäischer Ebene angestrebt werden. Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird allerdings durch zahlreiche Vorschriften geregelt. Sie sollen Transparenz und Rechtssicherheit für die Bieter schaffen und sind für beide Seiten, öffentliche Auftraggeber und Unternehmen, verbindlich. Eine erfolgreiche Teilnahme am öffentlichen Markt setzt Kenntnisse der komplexen Regeln des Vergaberechts voraus.
Der von der IHK Stuttgarte unter http://www.stuttgart.ihk24.de bereitgestellte Leitfaden "Die Öffentliche Hand als Kunde" stellt zunächst den Ablauf der Beschaffung aus der Sicht eines öffentlichen Auftraggebers dar. Ein weiterer Abschnitt präsentiert erfolgreiche Unternehmensstrategien, wie der Markt für öffentliche Aufträge erschlossen werden kann. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fachbegriffe sowie Checklisten runden den Leitfaden ab.
Quelle. IHK Region Stuttgart
Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de