Einführung Pflichten des Frachtführers - Teil 4
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
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1. Die betriebssichere Verladung
Die betriebssichere Verladung ist nach § 412 Abs. 1 S. 2 HGB Aufgabe des Frachtführers. Unter dem Begriff des Verladens versteht man das Laden, Stauen und Befestigen des Gutes im oder am Beförderungsmittel. Es gehört zum Aufgabenbereich des Frachtführers beziehungsweise seines Personals zu bestimmen, wo auf der Ladefläche das gut befestigt werden soll. Der Frachtführer muss dafür sorgen, dass von dem beladenen Transportmittel keine Gefahren für den Verkehr ausgehen. Das Gut ist so am oder im Transportmittel zu befestigen, dass es beispielsweise Bremsungen des Transportfahrzeuges standhält. Der Frachtführer muss es aber nicht so verladen, dass das Gut Unfällen standhält. Dies würde den Rahmen der Verantwortlichkeit für das Gut überschreiten.
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Harald Brennecke
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Stand: August 2012
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
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Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.
Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:
- „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
- "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag
Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:
- Einführung in das Datenschutzstrafrecht
Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:
- Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
- Datenschutzstrafrecht
- Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
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Rechtsinfos/ Transportrecht/ Frachtgeschäft/ Grundlagen
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