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Vereinspraxis im Arbeitsrecht - Kündigung von Arbeitnehmern : Teil 2. Ordentliche Kündigung


2. Kündigung von Arbeitnehmern: Ordentliche Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung ist die Einhaltung der Kündigungsfristen nach § 622 BGB entscheidend, die sich nach der Betriebszugehörigkeit des Gekündigten im Betrieb oder Unternehmen bemisst.

Ist beispielsweise ein Vorstandmitglied auf Lebenszeit eines Vereins, auf länger als fünf Jahre oder auf die Dauer des Bestehens des Vereins angestellt, so kann es nach einer Anstellungsdauer von fünf Jahren kündigen, § 624 S. 1 BGB. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Monaten, § 624 S. 2 BGB. Dabei ist der Satz 1 des § 624 BGB zwingend; die Kündigungsfrist nach Satz 2 kann allerdings verkürzt werden.

Nach § 1 Abs. 1 KSchG ist zu beachten, dass die Kündigung nicht sozial ungerechtfertigt ist. Sozial ungerechtfertigt ist eine Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Eine personenbedingte Kündigung beruht auf Eigenschaften des Arbeitnehmers, die nicht zu seiner Disposition stehen, z.B. bei Krankheit
  • Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt vor bei grundsätzlich allen Pflichtverletzungen aus dem Leistungsbereich, Vertrauensbereich, Unternehmensbereich und den Nebenpflichten
  • Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist der Arbeitsplatz aus dringenden betrieblichen Gründen entfallen (unternehmerische Entscheidung)

Bei einer betriebsbedingten Kündigung müssen nach § 1 Abs. 3 KSchG zur Bejahung der sozialen Gerechtigkeit bei der Auswahl (sog. Sozialauswahl) des Arbeitnehmers die dort aufgeführten Kriterien (Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltungspflicht und eine eventuelle Schwerbehinderung des Arbeitnehmers) berücksichtigt werden.


Auszug aus dem Buch „ Der Verein als Arbeitgeber – Vereinspraxis im Arbeit-, Sozial-, und Lohnsteuerrecht und Personalwesen“ von Marc Wandersleben und Isabell Hartung, Verlag Mittelstand und Recht, 2008



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Stand: 2008/05


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