Nachteil für Pensionszusagen durch das BilMoG - Gefahr durch Überschuldung Teil 1
Insbesondere eine unzureichende Absicherung oder Ausfinanzierung der Pensionszusagen stellt die Grundproblematik betrieblicher Altersvorsorge dar. Jetzt ist am 29.05.2009 das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzt (Fußnote) in Kraft getreten und hat zu einer Ausweitung dieser Problematik geführt.
Als entscheidende Neuerungen hat das BilMoG die Rückstellungsbewertung und die Behandlung von zweckgebundenen Vermögenswerten, die zur Gegenfinanzierung der Zusagen dienen, gebracht. In der Vergangenheit wurden Pensionszusagen gerne dafür verwandt, um durch die Rückstellungsbildung die Liquiditätslage des Unternehmens zu verbessern. Dabei wurde aber gerne übersehen, dass der leichten Verbesserung der Liquiditätslage eine Verschlechterung der Verschuldungssituation des Unternehmens durch unzureichende Gegenfinanzierung der Zusage gegenüberstand. Dieses rächte sich dann spätestens beim Versuch des Unternehmensverkaufs oder beim Rating bei der Kreditaufnahme. Der negative Ausweis der Verschuldungssituation wurde jetzt durch das BilMoG noch einmal verschärft und kann bis zur Überschuldungssituation führen.
Die Altersversorgungszusagen müssen zukünftig mit ihren sogenannten Erfüllungsbeträgen angesetzt werden. Damit wird das Stichtagsprinzip eingeschränkt, da zukünftige Preis- und Kostensteigerungen (Fußnote) über Trendschätzungen aufgenommen werden müssen. Eine weitere Veränderung im Bewertungsverfahren ist die in § 253 Abs. 2 HGB geregelte Vorgabe einer Diskontierung (Abzinsung). Für die Feststellung des für die Diskontierung benötigten durchschnittlichen Marktzinssatzes wird die Bundesbank die entsprechenden Zinsreihen veröffentlichen, die nach der Vorgabe einer Rechtsverordnung ermittelt werden. Damit kann auf eine individuelle Einzelbewertung verzichtet werden und zur Vereinfachung auf die von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätze zurückgegriffen werden. Ob dieses sinnvoll ist, kann nur gemeinsam mit dem steuerlichen Berater ermittelt werden, wird sich aber aus Kostengründen und im Interesse einer Rechtssicherheit voraussichtlich in einer Vielzahl von Fällen anbieten. Welches versicherungsmathematische Bewertungsverfahren letztendlich verwandt wird, schreibt das BilMoG auch weiterhin nicht vor, sodass jedes Verfahren geeignet ist, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in einer Weise darstellt, die den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
Die Änderungen durch das BilMoG führen zu einer erheblich höheren Bewertung der unmittelbaren Zusagen für betriebliche Altersvorsorge in den Handelsbilanzen der Unternehmen. Nach einem Gedankenaustausch mit Herrn Wolfgang Klein von der Generali Deutschland AG für den Bereich betriebliche Altersvorsorge teilte dieser mit, dass die Generali Deutschland AG den Anstieg bei den Rückstellungen zwischen 8% bis über 60% schätzt, ohne dass damit eine steuerliche Wirkung verbunden wäre.
Die vorstehenden Erhöhungen verstärken die bereits eingangs erwähnten Problematiken für nicht ausreichend finanziell rückgedeckte Zusagen von betrieblicher Altersvorsorge erheblich. Insbesondere steigt somit die Überschuldungsgefahr und verschlechtert sich das Kreditrating (Basel II).
Dieser Beitrag wird fortgesetzt mit Teil 2 und ist entnommen aus "Mittelstand und Recht" Ausgabe 3/2009
Weiterlesen:
zum folgenden Teil des Buches
Links zu allen Beiträgen der Serie Bilmog
Kontakt: kontakt@fasp.deStand: September 2009
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Gesellschaftsrecht wird bei FASP betreut von:
Harald Brennecke, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei
- Rechtsformwahl
- Wahl des Firmennamens
- Gesellschaftsgründungen:
z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung bei Notarterminen
- Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
- Liquidation von Gesellschaften
- Firmenkäufen
- Due Diligence
- Geschäftsführerverträgen
- Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:
- "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
- "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
- "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
- "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0
Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:
- Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
- Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
- Die Unternehmergesellschaft (UG)
Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
- Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
- Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Gesellschaftsrecht/ GmbH/ GmbH-ReformRechtsinfos/ Insolvenzrecht/ Überschuldung
Rechtsinfos/ Gesellschaftsrecht/ GmbH/ Geschäftsführung
Rechtsinfos/ Gesellschaftsrecht/ GmbH/ Haftung
Rechtsinfos/ Bankrecht/ Kreditsicherheiten
Rechtsinfos/ Gesellschaftsrecht/ Aktiengesellschaft
Rechtsinfos/ Insolvenzrecht/ Gesellschaftsrecht