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Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 03 – rechtlicher Charakter des Leasingvertrags


Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Felix Steengrafe
Diplom-Jurist


4. Rechtlicher Charakter des Leasingvertrags

Ein Leasingvertrag wird durch eine Einigung des Leasinggebers und des Leasingnehmers geschlossen.

Das Leasinggut wird von dem Hersteller oder Lieferant in der Regel direkt an den Leasingnehmer geliefert, kann jedoch auch zuerst an den Leasinggeber geliefert werden.
Der Leasingnehmer darf das Leasingobjekt dann nutzen und ist zugleich zur Zahlung der Leasingraten an den Leasinggeber verpflichtet.

Der Leasingvertrag weist Elemente eines Kauf- und eines Mietvertrags auf. Die kaufrechtlichen Elemente des Leasingvertrags werden deutlich, wenn dem Leasingnehmer zum Vertragsende ein Kaufrecht zum Restwert gewährt wird. Die mietrechtlichen Elemente sind die langfristige Überlassung der Leasingsache zur Nutzung gegen ein Entgelt. Der Leasingvertrag wird wegen der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung auf Zeit als ein atypischer Mietvertrag eingeordnet. Eine Abweichung zum typischen Mietvertrag ist die Übertragung der Instandhaltungsarbeiten nach § 535 Abs. 1 S.2 Hs. 2 BGB auf den Leasingnehmer. Während im Mietrecht der Vermieter für den Erhalt und die weitere Nutzbarkeit der Mietsache sorgen muss, wird im Leasingrecht diese Verpflichtung gerade auf den Leasingnehmer übertragen. Deshalb ist der Leasingvertrag ein atypischer Mietvertrag.

Beispiel:

Grafikdesigner LN erstellt EDV Grafikanwendungen. Hierfür muss LN jederzeit über die neuste Technik verfügen. Aufgrund der schnellen Entwicklung im Grafikbereich ist der Kauf der neuen Hardware für ihn wirtschaftlich nicht interessant.
Durch einen Leasingvertrag darf LN gegen die Entrichtung der Leasingraten den neuen geleasten Computer benutzen.

Der Leasingvertrag ist ein atypischer Mietvertrag, sodass die mietrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden sind.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Leasingrecht -Einführung in das Recht des Leasings" von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kaptalmarktrecht und Felix Steengrafe, Diplom-Jurist, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, ISBN 978-3-939384-25-0


 

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Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Felix Steengrafe
Diplom-Jurist


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2014


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Herausgeber / Autor(-en):

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei allen Fragen zu Leasingverträgen, Leasingabrechnungen, Kündigungen von Leasingverträgen und Schäden am Leasinggut. 
Sie prüft Leasingverträge im Finanzierungsleasing wie im Operate-Leasing auf nachteilige oder gefährliche Klauseln und verhandelt Leasingverträge für Leasingnehmer mit Leasinggebern aus. Sie gestaltet und begleitet sale and lease back Geschäfte zur Gewinnung von Liquidität und zur Optimierung von Bilanzen (Erhöhung der Eigenkapitalquote, Ratingverbesserungen etc.).  Als Steuerrechtlerin achtet sie besonders auf die steuerlichen Auswirkungen von Leasinggeschäften und berät – zusammen mit dem Steuerberater des Mandanten – bei der steuerlich optimalen Gestaltung von Leasinggeschäften.  
Rechtsanwältin Ritterbach berät Unternehmer bei allen Leasingrechtsfragen wie über die Vor- und Nachteile von Vollamortisation und Teilamortisation, über Restwert und Andienungsrecht, über angemessene oder erforderliche Versicherungen des Leasinggutes oder über Risiken des Leasingnehmers bei der Leasingrückgabe oder bei der Verschlechterung des Leasinggutes. Sie prüft Leasingverträge auf Mithaftungsklauseln von Geschäftsführern und Unternehmern und wahrt deren persönliche Vermögensinteressen. 

Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht. 

Carola Ritterbach hat im Leasingrecht und Bankrecht veröffentlicht:

  • "Leasingrecht - eine Einführung in das Recht des Leasings", ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-35-9, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“, 2015, ISBN 978-3-939384-45-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Bankvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-32-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht“, 2015, ISBN 978-3-939384-30-4, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditsicherheiten“, 2015, ISBN 978-3-939384-27, Verlag Mittelstand und Recht

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Leasingrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sie bietet im Bereich des Leasingrechts folgende Vorträge an:

  • Sale and lease back – Vorteile und Risiken für Leasingnehmer
  • Grundlagen des Leasingrechts
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Leasingrecht
  • Rückkaufvereinbarungen und Andienungsrecht im Leasing


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28


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