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Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 19 – Pflichten des Leasinggebers


Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Felix Steengrafe
Diplom-Jurist


8.2. Pflichten des Leasinggebers

Der Leasingeber steht in einem Vertragsverhältnis mit dem Hersteller beziehungsweise dem Lieferanten und dem Leasingnehmer.

8.2.1. Pflichten des Leasinggebers gegenüber dem Leasingnehmer

8.2.1.1. Pflicht zur Gebrauchsüberlassung

Durch die rechtliche Einordnung als atypischer Mietvertrag ist der Leasinggeber nach § 535 Abs. 1 S. 1 BGB analog verpflichtet, dem Leasingnehmer den Gebrauch des Leasingguts zu überlassen. Die Gebrauchsüberlassung bedeutet das Einräumen der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit zugunsten des Leasingnehmers.

Beispiel:

Der Leasinggeber LG muss den geleasten Fernseher dem Leasingnehmer LN übergeben und zum Fernsehen überlassen.

8.2.1.2. Pflicht zur Gebrauchserhaltung bzw. Instandhaltung

Im Mietrecht ist der Vermieter zur Gebrauchserhaltung beziehungsweise Instandhaltung des Mietobjekts verpflichtet, um so die Nutzungsmöglichkeit dauerhaft zu erhalten. Diese Pflicht folgt aus § 535 Abs. 1 S. 2 BGB.
Das Leasingobjekt wird von dem Leasingnehmer ausgesucht und von dem Leasinggeber angeschafft. Die Nutzungsmöglichkeit räumt der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein, sodass das Nutzungsinteresse beim Leasingnehmer liegt (Fußnote). Aus diesem Grund wird die Gebrauchs- und Instandhaltungspflicht häufig durch AGB auf den Leasingnehmer übertragen. Dies ist keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von §§ 305, 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Der Leasingnehmer muss daher auch die Leasingraten weiterzahlen, wenn sich das Leasingobjekt verschlechtert hat oder zerstört wurde.

Beispiel:

Der von LN geleaste Pkw muss gewartet werden. Nach den mietrechtlichen Vorschriften müsste grundsätzlich der Leasinggeber LG den Pkw warten lassen. Nach den AGB ist jedoch LN zur Wartung verpflichtet, das heißt, er muss den Pkw in die Werkstatt bringen und die Leasingraten weiter an LG zahlen.

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kaptalmarktrecht und Felix Steengrafe, Diplom-Jurist, erschienen mit Fußnote im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7


 

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Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Felix Steengrafe
Diplom-Jurist


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Juli 2014


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Herausgeber / Autor(-en):

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei allen Fragen zu Leasingverträgen, Leasingabrechnungen, Kündigungen von Leasingverträgen und Schäden am Leasinggut. 
Sie prüft Leasingverträge im Finanzierungsleasing wie im Operate-Leasing auf nachteilige oder gefährliche Klauseln und verhandelt Leasingverträge für Leasingnehmer mit Leasinggebern aus. Sie gestaltet und begleitet sale and lease back Geschäfte zur Gewinnung von Liquidität und zur Optimierung von Bilanzen (Erhöhung der Eigenkapitalquote, Ratingverbesserungen etc.).  Als Steuerrechtlerin achtet sie besonders auf die steuerlichen Auswirkungen von Leasinggeschäften und berät – zusammen mit dem Steuerberater des Mandanten – bei der steuerlich optimalen Gestaltung von Leasinggeschäften.  
Rechtsanwältin Ritterbach berät Unternehmer bei allen Leasingrechtsfragen wie über die Vor- und Nachteile von Vollamortisation und Teilamortisation, über Restwert und Andienungsrecht, über angemessene oder erforderliche Versicherungen des Leasinggutes oder über Risiken des Leasingnehmers bei der Leasingrückgabe oder bei der Verschlechterung des Leasinggutes. Sie prüft Leasingverträge auf Mithaftungsklauseln von Geschäftsführern und Unternehmern und wahrt deren persönliche Vermögensinteressen. 

Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht. 

Carola Ritterbach hat im Leasingrecht und Bankrecht veröffentlicht:

  • "Leasingrecht - eine Einführung in das Recht des Leasings", ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-35-9, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“, 2015, ISBN 978-3-939384-45-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Bankvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-32-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht“, 2015, ISBN 978-3-939384-30-4, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditsicherheiten“, 2015, ISBN 978-3-939384-27, Verlag Mittelstand und Recht

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Leasingrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sie bietet im Bereich des Leasingrechts folgende Vorträge an:

  • Sale and lease back – Vorteile und Risiken für Leasingnehmer
  • Grundlagen des Leasingrechts
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Leasingrecht
  • Rückkaufvereinbarungen und Andienungsrecht im Leasing


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28


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