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Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 28 – Tod des Versicherten


Herausgeber / Autor(-en):
Anna Martyna Werchracki
wissenschaftliche Mitarbeiterin


6.2.4 Tod des Versicherten

Es kann durchaus passieren, dass der Betroffene während des Rentengenehmigungsverfahrens stirbt, er jedoch für die Monate bis zu seinem Tod eine EM-Rente ausgezahlt bekommen hätte. Der Anspruch auf diesen Teil der Rente geht mit dem Tod des Versicherten nicht unter. Er kann vielmehr durch seine Sonderrechtsnachfolder oder Erben geltend gemacht werden. Das gilt übrigens auch, wenn der Verstorbene vor seinem Tod ein Verfahren zur Feststellung der Rente vor den Sozialgerichten geführt hat.

Nach § 56 SGB I können

  • Ehegatten
  • Lebenspartner
  • Kinder
  • Eltern
  • Haushaltsführer

Sonderrechtsnachfolger sein, wenn sie mit dem Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes unter einem Dach gelebt haben oder von diesem wesentlich unterhalten worden sind.

      Beispiel
Der  Antrag des V auf EM-Rente wird von der Rentenversicherung abgelehnt. Da V jedoch der Meinung ist, ihm stehe die Rente sehr wohl zu, legt er nach erfolglosem Widerspruchsverfahren am 03.05.2007 Klage beim Sozialgericht Berlin ein. Da das Sozialgericht jedoch völlig überlastet ist, soll die Hauptverhandlung erst am 05.05.2010 stattfinden. Am 20.03.2010 verstirbt V jedoch an Krebs. Die schlaue Tochter T, die während ihres Studiums voll von V unterhalten worden ist, führt das Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin fort. Nach einigen Verhandlungen entscheidet das Gericht im Urteil, dass V seit dem 01.11.2006 eine volle EM-Rente zugestanden hätte.  Die Rentenversicherung muss T nun eine Nachzahlung in Höhe von 41 Monaten x 1071, 73€ = 43940,93 leisten.

 

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Renten wegen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit" von Olaf Bühler, Rechtsanwalt und Anna Martyna Werchracki, Wirtschaftsjuristin LL.B., 1. Auflage 2014, erschienen 2014 im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-31-1.


 

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Herausgeber / Autor(-en):
Anna Martyna Werchracki
wissenschaftliche Mitarbeiterin


Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Oktober 2014


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