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Kreditvertragsrecht – Teil 02 – Grundlagen


Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Alena Kehret
wissenschaftliche Mitarbeiterin



1. Kreditvertragsrecht

1.1. Grundlagen

Kreditverträge sind alle Verträge, durch welche einem Kreditnehmer von einem Kreditgeber ein vertraglich festgelegter Kredit zugesichert wird. Die Formen des Kredits sind vielfältig. Welche Form des Kredits gewährt werden soll, was dafür der Kreditnehmer als Gegenleistung zu erbringen hat und wie der Kredit schließlich zurückgezahlt werden soll, kann individuell verhandelt werden und wird im jeweiligen Kreditvertrag festgelegt.

Das Kreditvertragsrecht richtet sich zum einen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und zum anderen nach den AGB der Sparkassen und Banken, die in einen Kreditvertrag mit einem Kreditnehmer einbezogen werden können.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die Vorschriften über den Darlehens- und Verbraucherdarlehensvertrag maßgeblich, die die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, wie die Auszahlungspflicht des Darlehensgebers oder die Zinszahlungspflicht des Darlehensnehmers, regeln, bzw. die Kündigung und den Widerruf behandeln. Außerdem enthalten sie besondere Vorschriften, z.B. für den Fall, dass ein Verbraucher einen Darlehensvertrag abschließt.

In den AGB der Banken und Sparkassen finden sich darüber hinaus gehende Regelungen z.B. über Bankentgelte und Kündigungsmöglichkeiten oder das Bankgeheimnis.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Kreditvertragsrecht“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, und Alena Kehret, wissenschaftliche Mitarbeiterin, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9.


 

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Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Alena Kehret
wissenschaftliche Mitarbeiterin


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: November 2014


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