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Kreditvertragsrecht – Teil 05 – Annuitäten- und Fälligkeitsdarlehen


Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Alena Kehret
wissenschaftliche Mitarbeiterin


1.2.3. Annuitätendarlehen

Als Annuitätendarlehen bezeichnet man Darlehen mit festen Rückzahlungsraten. Über die gesamte Laufzeit hinweg bleiben die vom Darlehensnehmer zu zahlenden Raten, Annuitäten genannt, gleich. Die Höhe der Raten wird im Darlehensvertrag festgelegt. Die Raten setzen sich jeweils aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Der Zinsanteil bemisst sich an der Höhe des noch zurückzuzahlenden Darlehensbetrages und verringert sich daher mit jeder Rate zugunsten des Tilgungsanteils, der sich entsprechend erhöht.
Nach 10 Jahren kann der Darlehensnehmer von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und das Annuitätendarlehen mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Beispiel:

Frau Frisch hat mit ihrer Bank einen Darlehensvertrag über 100.000 EUR abgeschlossen, die Zinsen betragen 5 % pro Jahr. Die zurückzuzahlende Rate soll jährlich immer 20.000 EUR betragen. Hier liegt ein Annuitätendarlehen vor. Weil der zurückzuzahlende Betrag (100.000 EUR) jedes Jahr durch die Raten getilgt und somit geringer wird, wird der Zinsanteil mit jeder Rate geringer. Entsprechend wird der Tilgungsanteil der Raten immer etwas höher, damit die Raten bei 20.000 EUR bleiben.

1.2.4. Fälligkeitsdarlehen (Tilgungsfreie Darlehen)

Bei einem tilgungsfreien Darlehen erfolgt die Rückzahlung des Darlehens als Ganzes am Ende der Darlehenslaufzeit. Der Darlehensnehmer zahlt monatlich in Raten nur die anfallenden Zinsen.
Ein solches tilgungsfreies Darlehen kann etwa mit einer Kapitallebensversicherung oder mit einem Investmentfonds besichert werden, um mit der künftigen Auszahlung das Darlehen zurück zu bezahlen.

Beispiel:

Frau Frisch hat mit ihrer Bank einen Darlehensvertrag über 100.000 EUR abgeschlossen, die Zinsen betragen 5 % pro Jahr. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre. Die Rückzahlung des Darlehens soll nach den 5 Jahren als Ganzes erfolgen. Hier liegt ein Fälligkeitsdarlehen vor. Frau Frisch muss jedes Jahr 500 EUR Zinsen (5% von 100.000 EUR), insgesamt also 2.500 EUR Zinsen bezahlen. Die Rückzahlung erfolgt dann im Ganzen nach 5 Jahren.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Kreditvertragsrecht“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, und Alena Kehret, wissenschaftliche Mitarbeiterin, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9.


 

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Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Alena Kehret
wissenschaftliche Mitarbeiterin


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Dezember 2014


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