Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings – Teil 30 – Leasinggeber als Unternehmer und Übertragung auf Dritte
9.1.2. Leasinggeber als Unternehmer
Neben der Verbrauchereigenschaft des Leasingnehmers muss der Leasinggeber ein Unternehmer nach § 14 BGB sein. Ein Unternehmer ist danach eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die den Leasingvertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit abschließt.
Beispiel:
Die LG GmbH ist eine Leasinggesellschaft, deren Zweck im Sinne des § 1 GmbHG und Tätigkeit im Abschluss von Kfz-Leasingverträgen liegt. Der Abschluss eines Leasingvertrags über ein Auto mit dem Leasingnehmer und Verbraucher LN erfolgt daher in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit. Daher ist die LG GmbH Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
9.1.3. Anwendung auf Dritte
Der persönliche Anwendungsbereich des Verbraucherschutzrechts kann auf Dritte erweitert werden, wenn ein Dritter der Schuld des Leasingnehmers beitritt. Die Verbraucherschutzvorschriften sind anwendbar, wenn der Dritte die Voraussetzungen von § 13 BGB erfüllt. Der Leasingnehmer hingegen muss kein Verbraucher nach § 13 BGB sein, vielmehr kann er den Leasingvertrag auch für seine berufliche Tätigkeit abschließen. Dies resultiert daraus, dass zwischen dem Leasinggeber und dem Dritten ein eigenständiges Schuldverhältnis entsteht (Stavropooulos, Verbraucherkreditrechtliche Vorgaben für Finanzierungsleasingverträge, S. 64).
Beispiel:
Leasingnehmer LN least bei Leasinggeber LG einen Pkw für seine berufliche Tätigkeit. Zur Absicherung des Bonitätsrisikos verpflichtet LG den Ehemann von LN mit. Der Ehemann ist in diesem Fall ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sodass die Verbraucherschutzvorschriften gegenüber ihm anwendbar sind.
Liegen die Verbraucher- und Unternehmereigenschaft kumulativ vor, ist der persönliche Anwendungsbereich der Verbraucherschutzvorschriften eröffnet.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kaptalmarktrecht und Felix Steengrafe, Diplom-Jurist, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7
Weiterlesen:
zum vorhergehenden Teil des Buches
zum folgenden Teil des Buches
Links zu allen Beiträgen der Serie Buch - Leasingrecht
Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.deStand: Dezember 2014
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei allen Fragen zu Leasingverträgen, Leasingabrechnungen, Kündigungen von Leasingverträgen und Schäden am Leasinggut.
Sie prüft Leasingverträge im Finanzierungsleasing wie im Operate-Leasing auf nachteilige oder gefährliche Klauseln und verhandelt Leasingverträge für Leasingnehmer mit Leasinggebern aus. Sie gestaltet und begleitet sale and lease back Geschäfte zur Gewinnung von Liquidität und zur Optimierung von Bilanzen (Erhöhung der Eigenkapitalquote, Ratingverbesserungen etc.). Als Steuerrechtlerin achtet sie besonders auf die steuerlichen Auswirkungen von Leasinggeschäften und berät – zusammen mit dem Steuerberater des Mandanten – bei der steuerlich optimalen Gestaltung von Leasinggeschäften.
Rechtsanwältin Ritterbach berät Unternehmer bei allen Leasingrechtsfragen wie über die Vor- und Nachteile von Vollamortisation und Teilamortisation, über Restwert und Andienungsrecht, über angemessene oder erforderliche Versicherungen des Leasinggutes oder über Risiken des Leasingnehmers bei der Leasingrückgabe oder bei der Verschlechterung des Leasinggutes. Sie prüft Leasingverträge auf Mithaftungsklauseln von Geschäftsführern und Unternehmern und wahrt deren persönliche Vermögensinteressen.
Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht.
Carola Ritterbach hat im Leasingrecht und Bankrecht veröffentlicht:
- "Leasingrecht - eine Einführung in das Recht des Leasings", ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht
- „Kreditvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-35-9, Verlag Mittelstand und Recht
- „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“, 2015, ISBN 978-3-939384-45-8, Verlag Mittelstand und Recht
- „Bankvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-32-8, Verlag Mittelstand und Recht
- „Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht“, 2015, ISBN 978-3-939384-30-4, Verlag Mittelstand und Recht
- „Kreditsicherheiten“, 2015, ISBN 978-3-939384-27, Verlag Mittelstand und Recht
Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Leasingrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Sie bietet im Bereich des Leasingrechts folgende Vorträge an:
- Sale and lease back – Vorteile und Risiken für Leasingnehmer
- Grundlagen des Leasingrechts
- Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Leasingrecht
- Rückkaufvereinbarungen und Andienungsrecht im Leasing
Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28