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Lebensversicherung sicher vor Pfändung und Insolvenz gestalten –Teil 13 – Schutz der betrieblichen Altersvorsorge: Direktversicherung


Herausgeber / Autor(-en):
Christoph Paul
wissenschaftlicher Mitarbeiter


Eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktver-sicherung mit einem widerruflichem Bezugsrecht ist daher für den beherrschenden Geschäftsführer ohne weitere Vorbeugungsmaßnahmen mit Risiken behaftet, die ein Arbeitnehmer oder nicht beherrschender Geschäftsführer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Unverfallbarkeit, zumindest ab einem gewissen Zeitpunkt, nicht mehr fürchten muss.

So wäre eine vertragliche Unverfallbarkeitsregelung zu Gunsten des beherrschenden Geschäftsführers für diesen von Vorteil.

Durch eine vertragliche Vereinbarung einer Unverfallbarkeit entsteht für den Insolvenzfall im übrigen keine Leistungs-verpflichtung des Pensions-Sicherungs-Vereins. Dieser ist nach § 7 BetrAVG ausschließlich für den Schutz von gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften zuständig.

Wird ein unwiderrufliches Bezugsrecht des Arbeitnehmers im Versicherungsvertrag vereinbart, so ist der Anspruch auf die Leistung aus dem Versicherungsvertrag Teil des Vermögens des Arbeitnehmers. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers steht dem Arbeitnehmer somit ein Aussonderungsrecht gemäß § 47 InsO zu, unabhängig vom Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit.
Auch wenn der Arbeitgeber die Versicherungsansprüche des Arbeitnehmers verpfändet oder an Dritte abgetreten hat, ist es seine Pflicht, den Arbeitnehmer bei einem Versicherungsfall so zu stellen, als ob die Verpfändung oder Abtretung nicht erfolgt wäre. Kann der Arbeitgeber seiner Pflicht auf Grund einer Insolvenz nicht nachkommen, so genießt der Bezugsberechtigte, also der Arbeitnehmer, Insolvenzschutz.
Einen Sonderfall bildet das sogenannte eingeschränkte widerrufliche Bezugsrecht. Hier gibt es drei Möglichkeiten für den Arbeitgeber, das Bezugsrecht des Arbeitnehmers einzuschränken. Zum einen entfällt der Leistungsanspruch des Arbeitnehmers nach der Rechtsprechung des Bundes-gerichtshofes wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt der Unverfallbarkeit durch eine eigene Kündigung des Arbeitnehmers oder durch eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers beendet wird.
Bei der Verletzung von Treuepflichten, die zu einer selbstverschuldeten Kündigung des Arbeitnehmers führen, kann im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers der Insolvenzverwalter den Rückkaufswert der Versicherung der Insolvenzmasse zuführen.

Zuletzt kann der Arbeitgeber das unwiderrufliche Bezugsrecht dahingehend einschränken, dass er die Leistungen der Lebensversicherung bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit für sich selbst nutzen kann.23


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Lebensversicherung sicher vor Pfändung und Insolvenz gestalten“ von Dr. Maren Augustin, Fachanwältin für Insolvenzrecht, und Christoph Paul, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-43-4.


 

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Herausgeber / Autor(-en):
Christoph Paul
wissenschaftlicher Mitarbeiter


Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2014


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