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Der Bebauungsplan - Teil 03 - Wie liest man einen Bebauungsplan?

4. Wie liest man einen Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan (B-Plan) hat einen gesetzlich geregelten Inhalt, dies sind die sog. Festsetzungen. In diesem Kapitel soll anhand eines Beispielplanes dargestellt werden, welche Informationen der B-Plan enthält und wie diese gelesen werden.

Dies sind:

  • Die Art der baulichen Nutzung (welche Formen der Bebauung sind zulässig?)
  • Das Maß der baulichen Nutzung (Festsetzungen über Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Baumasse, Bauhöhe und Anzahl der Vollgeschosse)
  • Angaben über überbaubare Grundstücksflächen (welcher Anteil des Grundstücks darf überbaut werden?)
  • Örtliche Verkehrsflächen (welche Flächen stehen dem Allgemeinwohl und der Infrastruktur zur Verfügung und können nicht überbaut werden?)

Fehlt in einem Plan eine dieser Festsetzungen, so spricht man von einem einfachen B-Plan – enthält der Plan Festsetzungen zu allen der genannten Regelungsgegenstände, so ist von einem qualifizierten B-Plan die Rede (siehe dazu auch Kapitel 7)
Möglich ist jedoch auch, dass gar kein Plan besteht; dies ist im sogenannten unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) der Fall. Hier richtet sich die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den Regelungen des Gesetzes.

Anhand der Abbildungen auf den folgenden Seiten werden wir darstellen, wie ein B-Plan aufgebaut ist, welche Informationen er enthält und wie er zu lesen ist.

Textbild

Abbildung 1 - Übersicht eines B-Plans am Beispiel der Stadt Goslar "Sudmerberg Neu II"

Textblatt

Abbildung 2 - Deckblatt des B-Plans mit Angabe der Lage im Stadtgebiet

Ebenso findet sich eine Maßstabsangabe (hier 1:1000)


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Der Bebauungsplan Einführung in das Bauplanungsrecht“ von Olaf Bühler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwalt bei Brennecke & Partner, Rechtsanwälte Fachanwälte mbB.


 

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Stand: Januar 2015


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