Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings – Teil 37 – Unbefugte Gebrauchsüberlassung der Leasingsache an Dritte
Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Felix Steengrafe
Diplom-Jurist
10.2.3.1.1. Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung der Leasingsache an einen Dritten
Ein wichtiger Kündigungsgrund ist nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB die unbefugte Gebrauchsüberlassung an einen Dritten. Eine Gebrauchsüberlassung an einem Dritten liegt vor, wenn der Leasingnehmer einer nicht am Vertrag beteiligten Person das Leasingobjekt zur Nutzung überlässt.
Beispiel:
Leasingnehmer LN hat bei der Leasinggesellschaft LG einen Pkw geleast. Durch eine Klausel in den AGB ist es LN als Leasingnehmer untersagt, den Pkw von einem Dritten fahren zu lassen. Dennoch leiht LN das Auto seinem Bekannten Z. Damit liegt eine unbefugte Gebrauchsüberlassung vor, so dass LG den Leasingvertrag mit LN außerordentlich kündigen kann.
10.2.3.1.2. Kündigung wegen Gefährdung der Leasingsache
Der Leasinggeber kann den Vertrag außerordentlich nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB kündigen, wenn der Leasinggeber seine Sorgfaltspflicht in erheblichem Maße verletzt und die Leasingsache hierdurch gefährdet wird.
Eine Sorgfaltspflichtverletzung des Leasingnehmers liegt vor, wenn dieser seinen gesetzlich normierten oder im Leasingvertrag vereinbarten Verpflichtungen zur Instandhaltung der Leasingsache nicht nachkommt (Fußnote).
Beispiel:
Zwischen dem Leasingnehmer LN und dem Leasinggeber LG besteht ein Leasingvertrag über einen Pkw. In dem Leasingvertrag ist vereinbart, dass der Pkw gewartet und instand gehalten werden muss. Dennoch lässt LN den Pkw nicht warten und Instandhalten, trotz der Tatsache, dass er einzelne Mängel an den Bremsen erkennt. Aufgrund dessen kann LG den Leasingvertrag nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB kündigen.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kaptalmarktrecht und Felix Steengrafe, Diplom-Jurist, erschienen mit Fußnoten im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7
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Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Felix Steengrafe
Diplom-Jurist
Stand: Dezember 2014
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Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht.
Carola Ritterbach hat zum Kapitalmarktrecht veröffentlicht:
- „Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
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