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Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 36 – Strafbarkeit nach § 85 GmbHG

4.1.1.4 Beispiele für eine Strafbarkeit nach § 85 GmbHG

4.1.1.4.1 Strafbarkeit nach § 85 Abs. 1GmbHG

Beispiel 1
A ist Geschäftsführer der X GmbH. Sein Golfpartner B ist der neue Geschäftsführer der Y GmbH, welche ein direkter Konkurrent der X GmbH ist. A erzählt dem B mit welchen Kunden und zu welchen Konditionen die X GmbH Geschäfte betreibt.
> A teilt dem B mündlich ein Geschäftsgeheimnis mit. A war nicht befugt das Geheimnis weiterzugeben und B kannte den Kundenstamm und die Konditionen der X GmbH vor Mitteilung durch A noch nicht. A weiß, dass die Informationen Geschäftsgeheimnisse sind und dass er sie einem Dritten offenbart hat.

Beispiel 2
Als der B den A im Büro besucht, arbeitet A gerade an einer Auswertung des Kundenstamms der X GmbH. A geht aus dem Zimmer und lässt den B mit den Daten über den Kundenstamm alleine, um diesem eine Gelegenheit zu geben, die Daten einzusehen. B nutzt die Gelegenheit und nimmt Einsicht in die Daten. Nach ein paar Minuten kommt A wieder zurück.
> A hat es zugelassen, dass B Einsicht in geheime Unterlagen nehmen kann. Er hat es Unterlassen die Daten vor B zu verbergen. Er hat es beim Verlassen des Raumes für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen, dass B Einsicht in die Daten nehmen kann.

4.1.1.4.2 Strafbarkeit nach § 85 Abs. 2 GmbHG

  • B besucht den A im Büro und bietet ihm 50.000€ an, wenn er ihm den Kundenstamm der X-GmbH offenbart. A teilt dem B das Geheimnis mit und erhält 50.000€ in bar.
  • A hat sich mit den Gesellschaftern der X-GmbH zerstritten. A weiß, dass die Gesellschafter für die X-GmbH gebürgt haben. Um die Gesellschafter zu schädigen übermittelt er dem B den Kundenstamm und die Vertragskonditionen der X-GmbH. Die X-GmbH verliert alle Ihre Kunden an die Y-GmbH und geht Pleite. Die Gesellschafter haften aufgrund ihrer Bürgschaft und A freut sich über seinen Erfolg.
  • A hat sich mit den Gesellschaftern der X-GmbH zerstritten. Im geheimen gründet er eine eigene GmbH und nutzt den Kundenstamm der X-GmbH für eigene wirtschaftliche Zwecke.

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschafts- sowie Insolvenzrecht und Robin Bachmayer, Wirtschaftsjurist LL.B., erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-29-8.


 

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Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Dezember 2014


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Herausgeber / Autor(-en):

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei

  • Rechtsformwahl
  • Wahl des Firmennamens
  • Gesellschaftsgründungen:
    z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung  bei Notarterminen 
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Firmenkäufen
  • Due Diligence
  • Geschäftsführerverträgen
  • Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
    Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.


Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
  • "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
  • "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
  • "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
  • Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
  • Die Unternehmergesellschaft (UG)

Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.  
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
  • Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
  • Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
  • Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 


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