Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 39 – Beispiele für eine Strafbarkeit nach § 82 GmbHG
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
4.1.2.5 Beispiele für eine Strafbarkeit nach § 82 GmbHG
4.1.2.5.1 Strafbarkeit nach § 82 Abs. 1 GmbHG
Gründungstäuschung nach Nr. 1:
- Der Gründungsaufwand der X-GmbH beträgt 10.000€. Geschäftsführer A kennt den Betrag, gibt beim Registergericht aber trotzdem einen Gründungsaufwand von 50.000€ an.
- Geschäftsführer A gibt beim Registergericht im Rahmen der Versicherung nach § 8 Abs. 2 GmbHG an, dass die Einlagen von allen Gesellschaftern geleistet wurden. A ist aber bekannt, dass die Einlagen noch nicht geleistet wurden.
Sachgründungstäuschung nach Nr. 2:
- Geschäftsführer A fertigt bewusst einen Sachgründungsbericht unter Anwendung von völlig falschen Bewertungskriterien an. Die Sacheinlagen sind damit deutlich überbewertet und entsprechen nicht dem wahren Wert. Den fertigen Bericht reicht er beim Registergericht ein und die GmbH wird eingetragen.
Kapitalerhöhungstäuschung nach Nr. 3 und Nr. 4:
- Geschäftsführer A gibt beim Registergericht im Rahmen der Erklärung nach § 57 Abs. 2 GmbHG an, dass die Kapitalerhöhung geleistet wurde und sich das eingebrachte Mehrkapitalendgültig in seiner freien Verfügung befindet. Er weiß jedoch, dass die Gesellschafter die Kapitalerhöhung noch nicht erbracht haben.
Eignungstäuschung nach Nr. 5:
- Geschäftsführer A gibt beim Registergericht im Rahmen der Versicherung nach § 8 III GmbHG an, dass keine Umstände vorliegen, die seiner Bestellung als Geschäftsführer entgegenstehen. Tatsächlich wurde er schon mehrmals wegen Insolvenzverschleppung verurteilt.
4.1.2.5.2 Strafbarkeit nach § 82 Abs. 2 GmbHG
die Kapitalherabsetzungs- bzw. die Sanierungstäuschung nach Nr. 1:
- Die X-GmbH möchte ihr Stammkapital herabsetzen. Voraussetzung dafür ist, dass die nicht zustimmenden Gläubiger befriedigt werden. Geschäftsführer A versichert gegenüber dem Handelsregister, dass alle Gläubiger befriedigt worden sind. Er weiß jedoch, dass die Gläubiger erst zu 10% befriedigt worden sind.
die Geschäftslagetäuschung nach Nr. 2:
- Die X-GmbH befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Um die Gläubiger zu beruhigen, übermittelt ihnen der Geschäftsführer A geschönte Bilanzen, um die wahren Vermögensverhältnisse zu verschleiern.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschafts- sowie Insolvenzrecht und Robin Bachmayer, Wirtschaftsjurist LL.B., mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-29-8.
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Harald Brennecke
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Stand: Dezember 2014
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Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.
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Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:
- "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
- "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
- "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
- "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0
Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:
- Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
- Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
- Die Unternehmergesellschaft (UG)
Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
- Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
- Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
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