Rechtliche Risiken beim Unternehmenskauf – Teil 31 – Ausschluss der Haftung nach § 25 HGB
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
3.5 Ausschluss der Haftung nach § 25 HGB
3.5.1 Unternehmenskauf aus eröffneter Insolvenz
Beim Erwerb eines Unternehmens vom Insolvenzverwalter findet § 25 HGB keine Anwendung. Der Grund hierfür liegt in der Aufgabe des Insolvenzverwalters: Dieser soll die Vermögensgegenstände des Handelsgeschäfts des Insolvenzschuldners im Interesse der Gläubiger zum höchstmöglichen Erlös verwerten. Dieser Aufgabe würde die Haftung nach § 25 HGB entgegenstehen. Denn würde der Erwerber das Handelsgeschäft mit den Altverbindlichkeiten übernehmen, so ginge dies zu Lasten der Gläubiger: , Bei einem Erwerb des Handelsgeschäfts inklusive der Altverbindlichkeiten würde der Erwerber gerade diese Altverbindlichkeiten vom Kaufpreis abziehen. Dadurch käme den Gläubigern nur der durch die Altverbindlichkeiten verringerte Erlös zugute.
Eine Haftung nach § 25 HGB kann ebenso ausgeschlossen werden, wenn das erworbene Unternehmen sofort liquidiert, weiterveräußert, weiterverpachtet oder in eine andere Gesellschaft eingebracht wird. Eine Haftung nach § 25 HGB kann dann für den Zweiterwerber gegeben sein
Trotz der ausführlichen Regelungen zum Haftungsübergang nach § 25 HGB gibt es einige Besonderheiten, auf die bei einem Unternehmenserwerb geachtet werden sollte.
3.5.2 Erwerb vom vorläufigen Insolvenzverwalter vor Insolvenzeröffnung
Bei einem Erwerb vom vorläufigen Insolvenzverwalter besteht das Risiko einer Haftung für die Unternehmensschulden, wenn nicht unmittelbar im Anschluss daran das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Denn der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht dazu befugt, das Schuldnervermögen zu verkaufen um aus dem daraus entstehenden Erlös die Gläubiger zu befriedigen. Ein Haftungsrisiko besteht weiterhin, wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird.
3.5.3 Vorübergehende Stilllegung
Liegt keine Insolvenz vor und wird das Unternehmen vom bisherigen Inhaber eingestellt, bevor es vom Erwerber fortgeführt wird, ist die Vorschrift des § 25 HGB weiterhin anwendbar. Voraussetzung ist, dass die wesentlichen Grundlagen des Handelsgeschäfts noch fortgeführt werden können. Als wesentliche Grundlagen zählen die
- Organisation des Handelsgeschäfts sowie die
- Geschäftsbeziehungen.
Liegen diese Voraussetzungen vor, so bleibt § 25 HGB trotz einer vorübergehenden Stilllegung anwendbar.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Der Unternehmenskauf – Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.
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Stand: Dezember 2014
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Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:
- "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
- "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
- "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
- "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0
Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:
- Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
- Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
- Die Unternehmergesellschaft (UG)
Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
- Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
- Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
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